- Der deutsche Pharmakonzern Bayer hat im Berufungsverfahren zum ersten US-Urteil über einen Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat einen Teilerfolg erzielt.
- Das zuständige Gericht in San Francisco senkte den Schadens- und Strafschadensersatz für das Unternehmen von ursprünglich 289 Millionen auf 20.5 Millionen Dollar.
- Allerdings wurde der Schuldspruch nicht wie von Bayer gefordert aufgehoben.
Bayer begrüsste die Entscheidung des Berufungsgerichts in einer Stellungnahme als «Schritt in die richtige Richtung». Allerdings sei man weiterhin der Ansicht, dass das Urteil nicht im Einklang mit der beim Prozess präsentierten Beweislage und dem geltenden Recht stehe.
Das Unternehmen werde seine Rechtsmittel prüfen und ziehe es in Betracht, erneut Berufung einzulegen und den Fall vor den Supreme Court of California zu bringen. Bayer stehe weiterhin dazu, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handele.
Umfassender Vergleich
Der Konzern hat alle der drei bisherigen US-Glyphosat-Urteile angefochten. Nun liegt die erste Entscheidung einer höheren Instanz vor, doch die ganz grosse Bedeutung hat sie nicht mehr. Denn der Konzern einigte sich kürzlich mit den meisten der vielen US-Kläger auf einen umfassenden Vergleich.
Der milliardenschwere Kompromiss soll den überwiegenden Teil der rechtlichen Probleme, die sich Bayer mit der 63 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme aufgehalst haben, fast auf einen Schlag aus der Welt schaffen.