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Ladenschliessung – wer zahlt? Seco richtet Hotline für Unternehmen ein

Viele Betriebe sind nach der verordneten Schliessung in ihrer Existenz gefährdet. Der Bund sucht nach Lösungen.

Das Coronavirus hat das gesellschaftliche Leben praktisch zum Stillstand gebracht. Jetzt werden Forderungen von Gewerkschaften laut, dass Löhne von angestellten Eltern, die jetzt ihre Kinder hüten müssen, weiterhin bezahlt werden. Und im Gesundheitswesen fordert die Gewerkschaft des Personals der öffentlichen Dienste (VPOD) eine Zulage für die erschwerten Arbeitsbedingungen in Spitälern und Arztpraxen.

Hotline für Unternehmen ab Donnerstag

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) gerät in Erklärungsnot: Man suche nach Lösungen, aber das könne dauern, sagte Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch an der heutigen Medienkonferenz. Man sei mit Fragen konfrontiert, die sich so noch nie gestellt hätten.

Für diese vielen Fragen will das Seco ab Donnerstag eine Telefon-Hotline für Unternehmen einrichten und die Website verbessern. Für schriftliche Anfragen werde eine Taskforce eingesetzt.

Kurzarbeit als unbürokratische Hilfe

Er wisse nicht, ob er bis Ende Monat noch überleben könne, sagt ein Fahrradhändler in der Stadt Zürich stellvertretend für viele Kleinbetriebe in der Schweiz. Weit über 80 Prozent aller Arbeitsplätze im Land bieten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an; entsprechend sind sie besonders von Umsatzeinbrüchen bedroht.

Rund 10 Milliarden Franken will der Bund als wirtschaftliche Soforthilfe unbürokratisch einsetzen. Oberstes Ziel ist es, die Lohnfortzahlungen für Mitarbeitende sicherzustellen. Acht Milliarden Franken werden für Kurzarbeitsentschädigungen an Unternehmen zur Verfügung gestellt, die aufgrund des Virus Coronavirus in Not geraten sind.

Die wichtigsten Antworten zur Kurzarbeit

  • Wie können Unternehmen unbürokratisch Hilfe erhalten?

Unternehmen können ab sofort beim kantonalen Arbeitsamt Kurzarbeit beantragen. Die Karenzfrist wird ab sofort bis zum 30. September auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen müssen den Arbeitsausfall von einem Tag also selbst tragen, bevor ihnen die Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung (AL) zusteht. Das Unternehmen muss die Kurzarbeit beim Kanton schriftlich anmelden. Dieser prüft, ob das Gesuch rechtmässig ist, und ob mit Kurzarbeit die Arbeitsplätze im Unternehmen tatsächlich auch gesichert werden können.

  • Was bedeutet Kurzarbeit für die Angestellten?

Für die Zeit des Arbeitsausfalls erhalten betroffene Angestellte eine Entschädigung von 80 Prozent des ursprünglichen Lohnes. Die Entschädigung kann innerhalb von zwei Jahren maximal während 12 Monaten ausbezahlt werden. Ein Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent pro Monat kann während maximal vier Monaten angerechnet werden.

  • Wie werden Unternehmen in finanzieller Notlage unterstützt?

KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort rund 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Die Kredite müssen zurückbezahlt werden. Die Kosten für die Kreditgesuche und die Risikoprämien übernimmt der Bund. Damit ist der Aufwand für Bürgschaften für Bankkredite auch für kleine Unternehmen verkraftbar.

  • Welche Unterstützung erhalten Selbständigerwerbe?

Um eine Konkurswelle zu verhindern, hat die Eidg. Finanzverwaltung vom Bundesrat den Auftrag erhalten, eine Härtefalllösung zu prüfen. Hierfür stehen eine Milliarde Franken bereit für eine unbürokratische Soforthilfe zur Liquiditätsüberbrückung. Die Prozesse hierfür sollen demnächst bekanntgegeben werden.

SRF 4 News, 17.03.2020, 17.00 Uhr; bers

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