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Mieterhöhungen ausgeschlossen Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1.25 Prozent

  • Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt wie erwartet unverändert bei 1.25 Prozent.
  • Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen – auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten auch nicht erhöhen.
  • Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Referenzzinssatz im März 2020 gefallen.
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Aus dem Archiv: Schweizer bezahlen seit 2006 78 Milliarden Franken zu viel Miete
Aus Tagesschau vom 16.03.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 16 Sekunden.

Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende März leicht auf 1.18 von 1.19 Prozent per Ende Dezember gesunken.

Ökonomen rechnen nicht mit schneller Erhöhung

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1.13 Prozent sinkt oder auf über 1.37 Prozent steigt.

In der vergangenen Woche hatten Ökonomen der Grossbank Credit Suisse bereits verlauten lassen, dass sie nicht mit einer Erhöhung des Mietreferenzsatzes vor Ende 2023 rechneten. Die Vermieter in der Schweiz seien daher mit steigenden Zinskosten konfrontiert, die sie nur mit Verzögerung an die Mieter weiterreichen könnten. Der Grund dafür sei die «Trägheit» des hypothekarischen Referenzzinssatzes.

Referenzzinssatz: Seit 2008 immer gesunken

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Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt – damals lag er noch bei 3.5 Prozent. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. September 2022.

SRF 4 News, 01.06.2022, 09:00 Uhr;

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