Zum Inhalt springen

Prozess gegen Pierin Vincenz Ein Gerichtsfall mit viel Angriffsfläche

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Hauptangeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker gewerbsmässigen Betrug vor und fordert je sechs Jahre Haft. Die beiden Hauptangeklagten hätten sich heimlich an Firmen beteiligt und diese dann an Raiffeisen und Aduno verkauft, bei welchen sie Führungsfunktionen hatten.

Die Staatsanwaltschaft spricht von einer kriminellen Energie, dass die beiden Hauptangeklagten ein Betrugssystem aufgebaut hätten. Der Prozess hat gezeigt, dass die Hürde für eine solche Anklage extrem hoch ist. Die Staatsanwaltschaft müsste nachweisen können, dass Pierin Vincenz und Beat Stocker systematisch als Komplizen betrogen haben, dass sie sich gemeinsam an all den Firmenübernahmen beteiligten und dadurch ein Schaden entstanden sei.

Keine klaren Beweise bei mehreren Fällen

Beim Prozess ist der Eindruck entstanden, dass es der Staatsanwaltschaft nur zum Teil gelungen ist, die Anschuldigungen zu beweisen. Nur gerade in einem einzigen Fall ist unbestritten, dass sich die beiden Hauptangeklagten gemeinsam heimlich beteiligten – an der Firma Commtrain, welche im bargeldlosen Zahlungsverkehr tätig ist.

2006 haben Pierin Vincenz und Beat Stocker 60 Prozent der Aktien des Unternehmens übernommen. Dabei haben die beiden einen Strohmann eingesetzt, einen Anwalt und eine Beteiligungsgesellschaft, dadurch blieben sie anonym. Nur wenige Monate später wurde diese Gesellschaft zu einem fast dreimal höheren Preis an Aduno verkauft. Mit dem Geschäft machten die beiden Angeklagten einen Gewinn von je rund einer Million Franken.

Die Verteidigung gibt den Sachverhalt zwar zu, allerdings sei kein Schaden entstanden, die Übernahme sei auch für Aduno ein gutes Geschäft gewesen.

Im Fall von Commtrain ist es der Staatsanwaltschaft zwar gelungen, die Beteiligung von Pierin Vincenz nachzuweisen, bei den übrigen Firmenübernahmen wird allerdings eine Beteiligung bestritten – klare Beweise fehlen und diese wären für eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betruges nötig.

Missstände aufgedeckt

Nun liegt es am Gericht, die Argumente abzuwägen. So oder so steht fest, dass es der Staatsanwaltschaft gelungen ist, einige Missstände aufzudecken – unabhängig davon, wie dies juristisch bewertet wird. Insbesondere auch die privaten Spesen im Umfang von mehr als einer halben Million, welche Pierin Vincenz über die Bank abrechnen liess.

Transparenz wurde auch zum Lohn geschaffen. So hat sich gezeigt, dass Pierin Vincenz allein im Jahr 2008 einen Lohn von 14 Millionen Franken kassierte. Erst als die Aufsichtsbehörde Finma intervenierte und mehr Transparenz forderte, wurde der jährliche Lohn reduziert.

Der Prozess hat somit viel Licht ins Dunkle gebracht, die juristische Beurteilung ist allerdings offen. Die Lücken in der Anklage konnten bis zum Schluss nicht ganz geschlossen werden – auch, weil der Fall zu viele Angriffsflächen geboten hat.

Manuel Rentsch

Wirtschaftsredaktor

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Manuel Rentsch ist Wirtschaftsredaktor bei Radio SRF. Zu hören ist er oft in der Sendung SRF 3 Wirtschaft.

Echo der Zeit, 22.03.2022, 18 Uhr

Meistgelesene Artikel