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Generika-Anreiz sorgt für Zusatzaufwand
Aus HeuteMorgen vom 26.03.2024. Bild: KEYSTONE/YOSHIKO KUSANO
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Sparen durch Generika Patienten sollen Generika dem Original vorziehen – ein Überblick

Seit Anfang Jahr sollen Patientinnen und Patienten möglichst zu Generika statt zu teuren Originalmedikamenten greifen. Darum gelten seit Anfang Jahr neue Preisanreize, die beim Selbstbehalt bei den Krankenkassen ansetzen. Das tönt einfach, sorgt aber bei Patienten für Unsicherheit.

Worum geht es? Wer bei einem Medikament auf das Original pocht und auf das entsprechende Generikum verzichtet, muss seit Anfang Jahr deutlich mehr aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Selbstbehalt liegt bei einigen Originalpräparaten neu bei 40 Prozent – sofern ein vergleichbares, günstigeres Generikum vorhanden wäre. Beim Generika liegt er bei 10 Prozent. Früher war der Prozentsatz der Kostenbeteiligung am Original mit 20 Prozent tiefer.

Gilt der Selbstbehalt bei allen Originalmedikamenten? Nein, es sind nur jene Originale betroffen, die 10 Prozent teurer sind als der Durchschnitt der günstigsten Generika. Das sind etwa 40 Prozent der Generika. 

Warum sorgt die Generikaförderung für Erklärungsbedarf? Nicht alle Generika sind betroffen. Gerade jene Patientinnen und Patienten, die mehrere Arzneien benötigen, wundern sich darum über die unterschiedlichen Preise, wie Martine Ruggli, Präsidentin des Apothekerverbands, sagt: «Wir müssen in diesen Tagen viel erklären.» Auch Hausärztinnen müssen viel Zeit für Beratungsgespräche aufwenden. Beispielsweise, wenn Patienten auf ein Generikum umstellen. Zudem müssen die Ärzte Ausnahmen dokumentieren.

Wir müssen in diesen Tagen viel erklären.
Autor: Martine Ruggli Präsidentin des Apothekerverbands

Warum wird der Selbstbehalt von 40 Prozent nicht vollumfänglich angerechnet? Der maximale Selbstbehalt beträgt 700 Franken. Doch an diesen Selbstbehalt werden nicht 40 Prozent angerechnet, sondern nur 25 Prozent. Damit soll die Schwelle von 700 Franken verlangsamt erreicht werden. Wer ein teures Original trotz verfügbarer Alternative wählt, wird also doppelt bestraft: Er bezahlt einen höheren Selbstbehalt, welcher zudem nicht voll angerechnet wird.

Ein Generika-Medikament des Hersteller Mepha Pharma AG in Aesch abgefüllt in Kapseln.
Legende: Grosse Verwirrung beim Blick auf die Krankenkassenabrechnung: Der Patient zahlt 40 Prozent zwar selber. Aber beim Selbstbehalt werden diese nicht vollumfänglich angerechnet. Keystone/Gaetan Bally

Was passiert bei Lieferengpässen? Ist ein Generikum nicht lieferbar, darf man auf das Original ausweichen, ohne einen höheren Selbstbehalt übernehmen zu müssen. Fachleute müssen dies dokumentieren.

Wie unterscheiden sich Selbstbehalt und Franchise? Patientinnen und Patienten können die Höhe der Franchise selbst wählen. Bis zu diesem Betrag bezahlt man Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente selbst. Ist die Höhe der Franchise erreicht, bezahlen Patientinnen und Patienten grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, die durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Der Selbstbehalt beträgt aber höchstens 700 Franken. Das heisst: Der maximale Kostenbeitrag setzt sich zusammen aus der Höhe der selbstgewählten Franchise plus 700 Franken.

Sparen durch Generika

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Der neue Selbstbehalt für Nicht-Generika ist Teil eines Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen. Eine weitere Anpassung gibt es beim sogenannten Vertriebsanteil für Ärztinnen und Apotheken. Bisher war der Vertriebsanteil bei teuren Medikamenten höher als bei günstigeren. Ab Juli 2024 gelten einheitliche Vertriebsanteile. Das Berechnungsmodell wird ebenfalls angepasst. Mit diesen beiden Massnahmen will der Bund rund 300 Millionen Franken sparen.

 

HeuteMorgen, 26.03.2024, 6 Uhr

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