Zum Inhalt springen

Systemrelevante Banken Parlament kann über Ausfallgarantien für Banken entscheiden

  • Das Parlament kann definitiv über staatliche Ausfallgarantien bei der Rettung systemrelevanter Banken entscheiden.
  • Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.
  • Dabei geht es darum, den sogenannten «Public Liquidity Backstop» (PLB) im Gesetz zu verankern.

Das Instrument soll zum Zug kommen, wenn eine Bank keine ausreichenden flüssigen Mittel mehr hat und auch die Möglichkeiten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Sicherung der Liquidität erschöpft sind.

In der Schweiz gälte der PLB für vier Banken beziehungsweise Bankgruppen: UBS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.

Was ist PLB?

Box aufklappen Box zuklappen

Der «Public Liquidity Backstop» (PLB) ist eine staatliche Liquiditätssicherung und gehört international zum Standardinstrumentarium bei Bankenkrisen.

Sie kommt einerseits zum Einsatz, wenn die bankeigenen flüssigen Mittel nicht mehr ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Andererseits, wenn die Möglichkeit der Zentralbank, gegen ausreichende Sicherheiten ausserordentliche Liquiditätshilfe zu leisten, erschöpft ist.

Auch erlaubt der PLB, dass die Zentralbank im Rahmen einer Sanierung der betroffenen Bank weitere Liquidität bereitstellt, die vom Staat garantiert ist. Die Höhe der Garantie wird im Einzelfall und je nach Konstellation festgelegt.

Bei der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte der Bundesrat im März 2023 Notrecht angewendet und den PLB per Verordnung in Kraft gesetzt. Damit erhielt der Bund die Möglichkeit, weitere Hilfen der Nationalbank abzusichern.

Logos der UBS und Credit Suisse
Legende: Im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat der Bundesrat eine staatliche Ausfallgarantie per Notrecht eingesetzt. Nun soll dieses Instrument definitiv eingeführt werden. KEYSTONE/Michael Buholzer

Nun sollen konkret mit dem vorliegenden Entwurf jene Teile der Notverordnung vom März 2023 ins Gesetz überführt werden, die noch relevant sind. Nicht dazu gehören Verlustgarantien des Bundes für gewisse Wertpapiere der CS. Dies, weil die UBS den entsprechenden Garantievertrag in der Zwischenzeit gekündigt hat.

Gleichstellung mit Ausland

Im Grundsatz hatte der Bundesrat bereits 2022 beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für den PLB zu schaffen – er hatte das Vorhaben angesichts der CS-Krise aber zunächst aufgeschoben.

Mit der geplanten Gesetzesänderung würde die Schweiz dem Ausland gleichgestellt, argumentiert der Bundesrat in der Mitteilung. Den Angaben zufolge haben unter anderem bereits das Vereinigte Königreich, die USA, die EU, Japan und Kanada den PLB oder ein ähnliches Instrument eingeführt.

Rendez-vous, 6.9.2023, 12:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel