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Teure Sicherheitsprüfungen Kleinproduzenten von Kosmetikprodukten unter Druck

Von Gesetzes wegen müssen Kosmetikprodukte auf ihre Sicherheit überprüft werden. Für kleine Anbieter wie Drogerien oder Landfrauen könnte das zum Problem werden.

Kamillenhandcrème und Lippenbalsam aus Kräutern gehören zum Sortiment der selbsternannten Kräuterhexe Agnes Schneider. Im Laden des Museums Alte Post im St. Gallischen Weisstannen verkauft sie seit 12 Jahren Naturkosmetik und natürliche Hausmittel.

Revidiertes Lebensmittelrecht

Eine Totalrevision des Lebensmittelrechts 2017 könnte das Geschäft künftig jedoch erheblich verteuern. Im Zuge der Gesetzesanpassung übernahm die Schweiz die Pflicht zur Erstellung einer sogenannten Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht für Kosmetika von dem EU-Recht.

Für Kleinproduzenten ist es schlicht unmöglich, so viel Geld auszugeben.
Autor: Agnes Schneider Wermelinger Kräuterhexe

Es handle sich dabei um sehr teure Analysen, sagt Agnes Schneider. «Dafür braucht es einen Toxikologen. Pro Produkt kostet das nach meinen Recherchen mindestens 1200 Franken. Für Kleinproduzenten ist es unmöglich, so viel Geld auszugeben.»

Auch viele Drogistinnen und Drogisten stellen selbst Naturkosmetik her. Für sie bedeuten die geforderten Kontrollen ebenfalls hohe Kosten. «Das kann zur Folge haben, dass Drogerien die Produkte nicht mehr herstellen oder dass sie teurer werden», warnt der Geschäftsführer des Schweizerischen Drogistenverbandes, Andrea Ullius.

Sicherheit hat höchste Priorität

Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV schreibt auf Anfrage, dass es bei der Gesetzesänderung um den Schutz der Kundschaft gehe: «Sicherheitsberichte für Kosmetika sind dazu da, die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen.»

Die Sicherheit sei gegeben, beteuert Agnes Schneider: «Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich keine Sorgen machen. Es kann sein, dass jemand allergisch auf ein Produkt reagiert. Das gibt es aber auch bei anderen Produkten.»

Die Sicherheit ist immer ein Totschlagargument, um Regulierungen einzuführen.
Autor: Andrea Ullius Geschäftsführer Schweizerischer Drogistenverband

Auch Andrea Ullius hat keine Sicherheitsbedenken. «Die Sicherheit ist immer ein Totschlagargument, um Regulierungen einzuführen. In dem Fall ist es nicht die Sicherheit, die zur Verordnungsänderung geführt hat, sondern die Übernahme von EU-Recht.»

Betroffene fordern Ausnahmen

Das BLV schreibt weiter: «Handwerklich hergestellte und lokal verkaufte Produkte, zum Beispiel an einem Basar oder Schulfest, sind von Sicherheitsberichten ausgenommen.» Eine sogenannte gelegentliche Abgabe muss bei Ausnahmen gewährleistet sein. Dieses Kriterium erfüllen weder Drogerien noch der Laden von Agnes Schneider.

Beide fordern daher eine Erweiterung der Ausnahmen. «Die Verordnung soll so angepasst werden, dass die Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht von Drogisten nicht erstellt werden muss oder sie dazu befähigt werden, die Datei selbst zu unterschreiben», sagt Andrea Ullius. Vorausgesetzt, es handle sich um kleine Mengen, die nach eigenem Rezept hergestellt und in der eigenen Drogerie abgegeben würden.

Agnes Schneider schlägt vor, dass kleine Anbieter eine Ausbildung nachweisen oder eine Prüfung ablegen müssen, um die Sicherheit bei der Herstellung zu gewährleisten und von der Gesetzgebung ausgenommen zu werden.

Bis anhin gibt es keine Einigung

Gespräche mit dem Bund über mögliche Lösungsvorschläge haben bis anhin zu keiner Einigung geführt. Beim Bundesrat ist eine Interpellation der Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder hängig. Diese soll eine vereinfachte Zulassung solcher Produkte von Kleinproduzenten klären.

Je nach Antwort des Bundesrates prüft der Drogistenverband weitere politische Schritte.

10vor10, 10.10.2025, 21:50 Uhr;liea

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