Nach der CS-Übernahme ist die UBS für Schweizer Verhältnisse riesig. Der Bundesrat will die Eigenkapitalvorschriften verschärfen, die Grossbank warnt vor den Kosten. Hans Gersbach, Co-Direktor der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich, will beide Anliegen vereinen.
SRF News: Warum ist es so wichtig, dass ausländische Tochterfirmen der UBS mit 100 Prozent Eigenkapital unterlegt werden?
Hans Gersbach: Eigenkapital ist die verlässlichste Form, um Verluste zu tragen. Es ist der Puffer, der Vertrauen schafft. Der Fall der Credit Suisse hat gezeigt, was passiert, wenn dieses Kapital im Krisenfall im Ausland und damit nicht für die Stützung des Stammhauses in der Schweiz verfügbar ist. Wenn die Beteiligungen nicht vollständig unterlegt sind, wird dasselbe Eigenkapital im Stammhaus für zwei Zwecke gebraucht. Das kann das Stammhaus bei Verlusten rasch in Schwierigkeiten bringen.
Die UBS wehrt sich und warnt vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Sind diese Bedenken berechtigt?
Man muss die volkswirtschaftlichen Kosten im Auge behalten, etwa bei den Kreditzinsen für Schweizer Unternehmen, der Wertschöpfung oder bei den Finanzdienstleistungen für international operierende Unternehmen. Unsere Erwartung ist jedoch, dass diese Kosten bei einer schrittweisen Einführung über mehrere Jahre eher gering sind.
Ein optimales Design für AT1-Anleihen ist bis heute nicht gefunden. Daher sind diese Instrumente kein guter Ersatz für hartes Eigenkapital.
Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien schlagen nun als Kompromiss vor, AT1-Anleihen anzurechnen, die im Krisenfall abgeschrieben werden können. Eine gute Idee?
Es ist eine clevere Idee. Aber in der Praxis geraten diese Instrumente in verschiedene Schwierigkeiten. Erstens muss man den richtigen Zeitpunkt für die Auslösung (das heisst die Abschreibung der Anleihe) finden, und bei einer schnellen Krisendynamik kann das zu spät passieren. Zweitens kann die Auslösung eine Panikreaktion verursachen und die Krise sogar verschärfen. Und drittens, wie der Fall der Credit Suisse zeigt, kann es zu Rechtsunsicherheit und Klagewellen führen. Ein optimales Design für AT1-Anleihen ist bis heute nicht gefunden. Daher sind diese Instrumente kein guter Ersatz für hartes Eigenkapital.
Die KOF schlägt einen anderen Weg vor: eine «Midterm Review». Was heisst das?
Man beginnt mit der schrittweisen Umsetzung der strengeren Regeln des Bundesrats über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren. 2031, in der Mitte dieses Zeitraums, führt man eine verbindliche Zwischenevaluation durch. Man schaut sich die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kreditvergabe, Finanzdienstleistungen für international tätige Unternehmen und die Wertschöpfung an.
Wenn man die Zwischenevaluation als festes Verfahren [...] in die Verordnung einbaut, schafft man Klarheit für alle Marktteilnehmer.
Und wenn die Befürchtungen der UBS doch eintreffen?
Sollte die Evaluation zeigen, dass sich die negativen Auswirkungen materialisieren, könnte der Bundesrat die Verordnung für die zweite Hälfte der Umsetzungsphase anpassen – etwa den Zeitraum verlängern oder andere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung prüfen.
Verschiebt man damit nicht einfach die Unsicherheit in die Zukunft?
Nein. Wenn man die Zwischenevaluation als festes Verfahren mit klaren Kriterien und Zuständigkeiten in die Verordnung einbaut, schafft man Klarheit für alle Marktteilnehmer. Man reagiert auf Fakten, anstatt die Diskussion zu verschieben. So trägt man den Bedenken Rechnung, ohne die präventiv notwendige Stärkung der Eigenmittel aufzugeben.
Das Gespräch führte Karoline Arn.