Was will der Kompromissvorschlag? Im Streit um schärfere Kapitalanforderungen zwischen Karin Keller-Sutter und der UBS hat eine Gruppe bürgerlicher Parlamentarier einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Der Bundesrat fordert, dass die UBS ausländische Tochtergesellschaften zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegt. Der Vorschlag unterstützt diese Forderung zwar, setzt aber auf eine andere Zusammensetzung. So soll die Bank bis zu 50 Prozent sogenannter AT1-Anleihen ans Eigenkapital anrechnen dürfen. Daneben behandelt der Vorschlag etwa auch die Anrechenbarkeit von Software und Steuerguthaben an das Eigenkapital, sowie eine Beschränkung des Investment-Bankings.
Was sind AT1-Anleihen und wie funktionieren sie? Additional-Tier-1-Anleihen gelten als besonders riskant. Sie sind eine Mischform zwischen Schulden und Aktien. Banken geben sie aus, um ihr Eigenkapital zu stärken. Im Gegenzug erhalten Investoren höhere Zinsen als bei normalen Anleihen. Der Haken: In Extremsituationen – etwa wenn eine Bank gerettet werden muss – können AT1 vollständig abgeschrieben werden. Die Investoren verlieren ihr Geld. So geschehen im Fall Credit Suisse.
Sind AT1-Anleihen gleich sicher wie hartes Eigenkapital? «AT1-Anleihen bringen eine vergleichbare Sicherheit wie hartes Kernkapital und sind an den Finanzmärkten akzeptiert», sagt GLP-Ständerätin Tiana Moser stellvertretend für die Parlamentariergruppe. Zudem würden AT1-Anleihen weniger kosten. Das sei wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit. Dem widerspricht Corinne Zellweger-Gutknecht, Wirtschaftsrechtsprofessorin an der Universität Basel: «Nur hartes Kernkapital kann den Verlust geräuschlos auffangen, wenn dieser auftritt.» Bei AT1-Anleihen werde entweder jemand enteignet oder es brauche ein Umwandlung in Aktienkapital. «Das geht nicht ohne Unruhe über die Bühne.»
Wie reagiert die UBS auf den Kompromissvorschlag? Der präsentierte Vorschlag gehe in eine konstruktivere Richtung als die Extremvariante des Bundesrates. Die Schweiz verfüge jedoch bereits heute über das weltweit strikteste Kapitalanforderungsregime, so die UBS.
Wie geht es weiter? In einem nächsten Schritt diskutieren die Parlamentarier den möglichen Kompromiss in ihren Parteien. Das Finanzdepartement will sich heute auf Anfrage nicht zum Vorschlag äussern. Die Vernehmlassung zu den verschärften Eigenkapitalvorschriften läuft noch bis zum 9. Januar. Danach wird der Bundesrat entscheiden, wie es weitergeht.