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Schlappe für UBS vor Gericht
Aus Tagesschau vom 26.07.2019.
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Wegweisendes Urteil UBS muss Kundendaten an Frankreich liefern

  • Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden.
  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen.
  • Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2018, welches die Datenlieferung verboten hatte, wurde damit aufgehoben.

Die Bundesrichter haben in ihrer Beratung jedoch einhellig betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren verwendet werden dürfen, das derzeit in Frankreich gegen die Grossbank läuft. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Daten gegen sie verwendet werden könnten.

Die UBS teilte mit, sie nehme den Entscheid des Bundesgerichtes «zur Kenntnis» und werde das schriftliche Urteil «sorgfältig prüfen».

Verdacht der Steuerhinterziehung

Hintergrund des Bundesgerichtsentscheids war eine Bitte um Amtshilfe aus Frankreich. Die dortigen Behörden hatten aus Deutschland Listen mit Kontonummern erhalten. Sie hegen den Verdacht, dass Franzosen auf diesen Konten in der Schweiz unversteuerte Gelder verstecken.

Die schweizerische Steuerverwaltung wollte die Kundendaten aushändigen, aber die UBS klagte. Sie erhielt in einer ersten Instanz Recht. Die Franzosen hätten ihren Verdacht auf Steuerhinterziehung der Kontobesitzer nicht ausreichend begründet, meinte das Bundesverwaltungsgericht. Allein ein Konto in der Schweiz zu haben, reiche dafür nicht aus. Die Steuerverwaltung hatte das Urteil daraufhin ans Bundesgericht weitergezogen, um eine Präzisierung der Rechtsprechung in Bezug auf die Amtshilfe zu erreichen.

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Urs Kapalle, Leiter Steuerrecht Schweizerische Bankiervereinigung: «Es ist keine schöne Entwicklung»
Aus Tagesschau vom 26.07.2019.
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32 Kommentare

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  • Kommentar von Adrian Flükiger  (Ädu)
    Der Entscheid bedeute viel Unsicherheit kann da als Untertitel zur Audiodatei gelesen werden. Das Gegenteil ist der Fall. Schluss mit Unsicherheit, hin zu Transparenz. Dass dieser Entscheid den Banken und anderen Steuerbetrügern nicht in den Kram passt, kann ich ja nachvollziehen. Damit muss aber nun endlich einmal Schluss sein. Dazu müssen die Strafnormen und die Strafmasse für Verstösse angepasst und angehoben werden. Das braucht auch eine andere Zusammensetzung des Parlaments.
  • Kommentar von Norbert Zeiner  (ZeN)
    Wurde hier CH-Recht oder darübergestülptes (höheres) internationales EU-Recht angewendet. Normalerweise müsste sich bei CH Bundesgericht diese Frage gar nicht stellen, leider gibt es Beispiele, wo das so gelaufen ist.
    1. Antwort von M. Fretz  (MFretz)
      Frage warum verteidigen SVPler Menschen die gegen Gesetze verstossen?
    2. Antwort von Norbert Zeiner  (ZeN)
      M.Fretz: Rechtssicherheit ist eine der obersten Staatsaufgaben. Wenn nun CH-Bundesgericht anfängt, EU-Recht oder irgendein (erfundenes) "internationales" Recht darüber zustellen, grenzt das an Willkür-Justiz. Dürfte überhaupt nichts mit CH-Partei-Politik zu tun haben, anscheinend aber schon.
    3. Antwort von M. Fretz  (MFretz)
      @ZEHNDER kriminelle Handlungen sind kriminell. Wenn die Banken gegen französisches Recht verstosst gehört dagegen vorgegangen.
  • Kommentar von Peter Stauffer  (Pfefferschote)
    Wenn das Ausland ruft kommt die Schweiz gekrochen mit allem was gewünscht wird und noch mehr.
    1. Antwort von M. Fretz  (MFretz)
      Wenn Straftaten begangen werden hilft ein Rechtsstaat bei der Aufklärung
    2. Antwort von Peter Stauffer  (Pfefferschote)
      Rechtshilfe kann abgelehnt. In diesem Fall aus Gründen die Erstinstanzlich beschlossen wurden.