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Amtshilfe-Urteil im Fall UBS erwartet
Aus HeuteMorgen vom 26.07.2019.
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Amtshilfe-Urteil zum Fall UBS «Ausschlaggebend für die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz»

Wann muss die Schweiz anderen Staaten Amtshilfe leisten? Am Beispiel der UBS entscheidet heute das Bundesgericht.

Der Schweizer Finanzplatz schaut heute nach Lausanne – ans Bundesgericht. Mit Spannung wird ein Urteil erwartet, das für die Grossbank UBS von grösster Bedeutung ist. Die Richter entscheiden über die Frage, ob Informationen zu über 40'000 UBS-Konten an Frankreich herausgegeben werden sollen.

Frankreich verdächtigt die Kontoinhaber, dass sie ihre Gelder vor dem französischen Fiskus versteckt haben und verlangt die Daten deshalb in einem Amtshilfegesuch.

Muss die UBS Namen, Geburtsdaten und Adressen von 40'000 Kontoinhabern herausgeben oder nicht – darüber berät das Bundesgericht heute. Frankreich hatte die Kontonummern verteilt auf drei Listen aus Deutschland erhalten. Die deutschen Behörden hatten sie bei Hausdurchsuchungen in UBS-Filialen gefunden.

Aber nur bei der kürzesten der drei Listen konnte Frankreich die Personen hinter den Konten ausmachen – Untersuchungen ergaben dann, dass die meisten ihre Schweizer Konten nicht deklariert hatten. Deshalb verlangt Frankreich nun Informationen zu allen 40'000 Konten.

Leitentscheid erzwungen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung gab diesem Gesuch statt – die UBS aber zog vor das Bundesverwaltungsgericht, und gewann. Die Daten dürfen nicht herausgebeben werden – Frankreich habe zu wenig begründet, warum die Kontoinhaber ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt hätten, so das Bundesverwaltungsgericht. Denn: Allein ein Konto in der Schweiz genüge nicht für einen Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Jetzt will die Steuerverwaltung die Frage vor Bundesgericht klären und erzwingt damit einen Leitentscheid.

Andrea Opel ist Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern – sie ist Konsulentin der Anwaltskanzlei, welche die UBS im Verfahren vertritt. Dieses Urteil habe eine grosse Tragweite, sagt sie: «Ich glaube, das wird ein absoluter Leitentscheid werden für die Schweizer Amtshilfe-Praxis. Absolut wichtig. Vielleicht sogar für die Zukunft des gesamten Finanzplatzes ausschlaggebend.»

Ein zweiter Prozess steht an

Für die UBS steht aber noch mehr auf dem Spiel. Sie wurde Anfang Jahr in Frankreich zu einer Rekordbusse von 3.7 Milliarden Euro verurteilt – wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Nachdem sie das Urteil angefochten hat, steht ein zweiter Prozess an.

Sollte das Bundesgericht heute grünes Licht für die Amtshilfe geben, befürchtet die UBS, dass die Daten dann im zweiten Prozess gegen sie verwendet würden. Auch in diesem Punkt wird erwartet, dass das Bundesgericht Klarheit schafft, wie Frankreich mit diesen Daten umgehen darf.

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7 Kommentare

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  • Kommentar von u. Felber  (Keule)
    Wichtiger wäre, dass man global geltende Regeln hat, was heute nicht der Fall ist. Dann wäre auch das Konkurenz denken im Schwarzgeld Sektor beendet. Aber eben, die USA haben auf heuchlerische Weise der CH dieses Business abgejagt. Die Linken scheints zu freuen. Mal sehen wie lange.
  • Kommentar von Adrian Flükiger  (Ädu)
    Hoffentlich müssen diese Gauner die Daten rausrücken! Wenn nicht, soll sie doch ein Gericht in der zweiten Runde zum zehnfachen der ersten Busse verdonnern. Denn, wenn es den Laden wieder in die Nähe des Untergangs führen sollte, kann man sich ja darauf verlassen, dass wir wieder auf die Order "to big to fail" hereinfallen werden. Hat ja 2008 bereits wunderbar funktioniert. "Wir" lieben ihn ja, den Saftladen UBS.
    1. Antwort von antigone kunz  (antigonekunz)
      Wir täten gut daran, Herr Flükiger, solchen Banken, die 'Abteilungen' der Hasardeuren den Hasardeuren zu überlassen; während Staat und Öffentlichkeit, alles was zu einem funktionieren Zahlungsverkehr innerhalb der Gesellschaft gehört, unter ihre Aegide und Fittiche nehmen?
  • Kommentar von antigone kunz  (antigonekunz)
    Es wäre doch um Einiges einfacher, wenn die Fiskalpolitik sich in Richtung verändert, dass die Menschen gemäss ihrer Nationalität ihre Steuern zu entrichten haben. So einige unnötige Geldverschiebungen würden sich erübrigen.