- Die UBS hat nach eigenen Angaben eine weitere Altlast der von ihr übernommenen Credit Suisse gelöst.
- Die Credit Suisse Services werde 511 Millionen Dollar zahlen, nachdem sie sich mit dem US-Justizministerium über die Umsetzung ihres Schuldbekenntnisses von 2014 in Steuerangelegenheiten geeinigt habe, teilte die UBS mit.
- Dabei war es um die Unterstützung reicher Amerikaner bei der Steuerhinterziehung gegangen.
Die UBS sei in das Verhalten nicht involviert gewesen, hiess es weiter. Ein Finanzausschuss des US-Senats stellte 2023 – im Jahr der Übernahme der CS durch die UBS – fest, dass die Credit Suisse ihre 2014 mit den US-Behörden getroffene Vereinbarung verletzt hatte. Die CS soll weiterhin bei der Steuerhinterziehung mitgeholfen und mehr als 700 Millionen Dollar vor der Regierung verborgen haben.
Die UBS hatte die Angelegenheit bei der CS-Übernahme als Eventualverbindlichkeit verbucht. Am Montag hiess es nun, die UBS Group AG erwarte im zweiten Quartal eine Gutschrift aus der teilweisen Auflösung der mit der Übernahme von Credit Suisse im Rahmen der Kaufpreisallokation gebildeten Eventualverbindlichkeiten. UBS AG erwarte im Zusammenhang mit dieser Lösung im zweiten Quartal eine Belastung.
2014 hatte sich die Credit Suisse gegenüber den USA der Beihilfe zur Steuerflucht von amerikanischen Bürgern für schuldig bekannt und musste eine Busse von rund 2.6 Milliarden bezahlen. Eine solche Einigung auf ein «Non-Prosecution Agreement» – eine Nichtverfolgungsvereinbarung – beinhaltet auch, dass sich die Bank nicht erneut schuldig macht.
Allerdings ist die CS rückfällig geworden: Die Credit Suisse Services AG habe zugegeben, sich mit US-Steuerzahlern verschworen zu haben, um Vermögen und Einkommen auf Offshore-Konten zu verstecken, und gestanden, dass die Credit Suisse damit die frühere Einigung gebrochen habe, teilte das US-Justizministerium (DOJ) am Montagabend mit.
Die Credit Suisse Services AG habe sich in einem Fall der Verschwörung zur Beihilfe und Unterstützung bei der Erstellung falscher Einkommenssteuererklärungen schuldig bekannt und werde 371.9 Millionen US-Dollar bezahlen, hiess es zudem in einer separaten Meldung von der UBS. Gleichzeitig habe das Unternehmen auch ein «Non-Prosecution Agreement» in Bezug auf US-Steuerpflichtige abgeschlossen, die im früheren Buchungszentrum von Credit Suisse Singapur gebucht worden waren. Hierfür würden 138.7 Millionen Dollar gezahlt.
Steuerstreit in Frankreich offen
Auch befindet sich die UBS derzeit in einem Steuerstreit mit Frankreich. Die Bank wurde dort wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei verurteilt, wogegen die Bank allerdings Berufung einlegte.
Das oberste Gericht des Nachbarlandes bestätigte dann im November 2023: Die UBS habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.
Der Kassationshof schickte das Verfahren allerdings dennoch zurück zur Vorinstanz: Neu verhandelt werden müssen die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Wann der Prozess erneut beginnt, ist nicht bekannt.
Die Vorinstanz hatte die UBS im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1.8 Milliarden Euro verdonnert. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3.75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Die UBS hat für den Fall 1.1 Milliarden Euro zurückgestellt.