Das nächste, wohl lange juristische Kapitel im Sika-Streit ist eröffnet: Mit dem Begehren am Friedensrichteramt wehrt sich die Schenker Winkler Holding (SHW) gegen diejenigen Beschlüsse der Generalversammlung, die ohne ihre Stimmkraft zustande gekommen sind. Die SWH vertritt die Anliegen der Burkards und bestätigte in einer Mitteilung vom Sonntag einen Bericht der «NZZ am Sonntag».
Aussergerichtliche Lösung suchen
Das Begehren beim Friedensrichteramt in Baar (ZG) hat laut SWH aber nur formalen Charakter. Denn die Holding habe die Sika bereits dazu aufgefordert, beidseitig auf das Verfahren zu verzichten, da dort keine Einigung zu erwarten sei.
Es sei auch im Interesse der Sika, das Verfahren zu beschleunigen und der gegenwärtigen Unsicherheit möglichst rasch ein Ende zu setzen, heisst es in der Mitteilung weiter. Kommt es nicht dazu, wird sich als nächste Gerichtsinstanz das Kantonsgericht Zug mit dem Fall befassen müssen.
Stimmrechte beschnitten
«Die Erbenfamilie Burkard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Mrd. Franken an die französische Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um das Geschäft zu vollziehen, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen.
Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er zu einem juristischen Kniff griff. Er beschränkte die Stimmrechte der SWH gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden auf 5 Prozent. Die Familienerben halten mit einem Kapitalanteil von rund 16 Prozent eigentlich eine Mehrheit von 52 Prozent der Stimmrechte.