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Zehn Jahre danach Der Anfang vom Ende des Schweizer Bankgeheimnisses

Die Einigung zwischen der UBS und der amerikanischen Steuerbehörde läutete 2009 das Ende des Bankgeheimnisses ein. Schwarzgeldaltlasten gibt es bis heute.

Im Jahr 2008 hatte Bundesrat Hans-Rudolf Merz noch verkündet, dass sich das Ausland am Schweizer Bankgeheimnis die Zähne ausbeissen werde. Kurz darauf stellte die US-Steuerbehörde (IRS) ein formelles Amtshilfegesuch, um Einblick in Kundenbeziehungen mutmasslicher Steuerbetrüger bei der UBS zu erhalten.

Das Ende des Ausland-Bankgeheimnisses

Im Februar 2009 segnete der Bundesrat die Einigung zwischen der IRS und der UBS ab. Die Schweizer Grossbank lieferte daraufhin Informationen über 255 amerikanische Kunden. Gleichzeitig einigte sich die UBS mit dem amerikanischen Justizministerium und der US-Börsenaufsicht auf einen Vergleich und zahlte 780 Millionen Dollar.

Noch einen Schritt weiter ging man im Sommer 2009, als das Bankgeheimnis rückwirkend aufgehoben wurde. Denn im Rahmen des sogenannten «UBS-Staatsvertrag» verpflichtete sich die Schweiz, 4450 Kundendossiers der UBS zu prüfen und an die IRS zu übermitteln.

In Folge des internationalen Drucks bekannte sich die Schweiz zu den OECD-Standards und machte auch Steuerhinterziehung amtshilfepflichtig. Einen vorläufigen Schlusspunkt stellte 2017 die Teilnahme der Schweiz am automatischen Informationsaustausch (AIA) dar. Mit der Übernahme des AIA, sei das Bankgeheimnis für Ausländer Geschichte geworden, sagt Stefan Tobler, Wirtschaftshistoriker und Autor des Buches «Der Kampf um das Schweizer Bankgeheimnis».

Kundendaten wecken Begehrlichkeiten im Ausland

Die Schweizer Geschäftsbanken, allen voran die UBS, kämpfen noch mit ihrer Schwarzgeldvergangenheit. So mehrten sich die Amtshilfegesuche ausländischer Steuerbehörden. Jüngste Beispiele sind Italien und Frankreich.

Ende Juli hat das Bundesgericht entschieden, dass die UBS der französischen Steuerbehörde Informationen zu mehr als 40'000 Konten aus den Jahren 2006 und 2008 aushändigen muss.

Die UBS wehrte sich vor allem deshalb gegen die Auslieferung, weil sie befürchtete, dass Frankreich die Daten auch im laufenden Strafverfahren gegen die Bank verwenden könnte. In diesem Prozess wurde die Bank in erster Instanz verurteilt, legte aber Berufung ein.

Weitere Steuerbehörden klopfen an

Erst letzten Dezember ging zudem ein Amtshilfegesuch aus Italien bei der Eidgenössichen Steuerverwaltung (ESTV) ein. Italien fordert Informationen über ehemalige Kunden der UBS Schweiz, die zwischen 2015 und 2016, also vor der Einführung des AIA, Steuergelder hinterzogen haben sollen. Es gehe insbesondere um jene Kunden, die sich in der Übergangsphase zum AIA trotz Aufforderung nicht selbst angezeigt und die Bank gewechselt hätten, erklärt Tobler.

Die UBS gibt sich diesbezüglich gelassen und dürfte die Daten in diesem Fall protestlos liefern.

Wie die «Finanz und Wirtschaft» in Erfahrung brachte, prüft zurzeit auch die belgische Finanzbehörde ein Amtshilfegesuch an die ESTV und sie dürfte nicht die letzte ausländische Behörde sein. Doch Stefan Tobler relativiert die neusten Tendenzen. Er glaube nicht, dass man sich noch lange mit diesen Altlasten beschäftigen müsse, denn man brauche eindeutige Verdachtsmomente. «Einfach so kann ein Land nicht kommen und spätestens 2022/2023 sind die Geschichten verjährt».

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