- Die Genfer Post-Tochter Epsilon muss eine Busse von 180'000 Franken bezahlen.
- Diese Strafe verhängte die Eidgenössische Postkommission (Postcom).
- Das, weil die Firma ihren Angestellten den branchenüblichen Mindestlohn nicht bezahlte.
Die Differenz musste Epsilon nachzahlen. Das muss rückwirkend für das ganze Jahr 2019 erfolgen, wie die Postcom in ihrem veröffentlichten Entscheid festhält. Die Mindeststandards der Postbranche sind überdies bis spätestens am 31. März umzusetzen.
Die Lohnnachzahlungen betragen rund 600'000 Franken, wie Post und Gewerkschaften bereits im Vorfeld ausgehandelt haben. Sie gehen an etwa 60 Epsilon-Angestellte, die in den Kantonen Genf und Waadt Zeitungen in der Frühzustellung und nicht adressierte Sendungen vertragen. Die Rückzahlung erfolgte bereits 2019.
Dumpinglöhne für Zeitungsverträger
Die Postcom hatte im November 2018 aufgrund eines Berichts von SRF Auskunft bei der privaten Post-Tochter verlangt. Sie fand bei den Vorabklärungen heraus, dass die Löhne Lücken aufwiesen. Die Berechnungsweise wich stark von den üblicherweise verwendeten Lohnbestandteilen ab.
Deswegen unterschritten die Löhne von Epsilon die branchenüblichen Mindeststandards «signifikant», schreibt die Postcom. Das im Mai 2019 eröffnete Aufsichtsverfahren zeigte, dass die Differenz vor allem auf die Zeitmessung bei den Zustelltouren zurückzuführen war. Hinzu kamen Qualitätsprämien und fehlende Nachtzuschläge.
So lag der von Epsilon bezahlte tiefste Lohn deutlich unter dem von der Postcom in einer Verordnung festgelegten Mindestlohn von 18.27 Franken pro Stunde.