Nicolas Galladé erfuhr am 2. Januar vom Familiendrama in der Zürcher Gemeinde Flaach. Als Sozialstadtrat ist er automatisch der Vorgesetzte der Kesb Winterthur-Andelfingen. Diese informierte ihn, praktisch zeitgleich hätten erste Online-Medien über das Tötungsdelikt berichtet. Dass der Fall eine solche Lawine der Kritik an den Behörden ausgelöst habe, habe ihn aber überrascht. Die Kindesschutzbehörden seien angreifbar, da sie per se unbeliebt seien.
Die Kesb kommt erst dann zum Zug, wenn es in einem Streitfall keine gütliche Einigung gibt.
Ganz allgemein ist Galladé der Überzeugung, dass die neuen Profi-Behörden schlicht mehr Zeit brauchen, bis sich die geänderten Abläufe bei den Gemeinden und weiteren beteiligten Institutionen, eingespielt haben. In der Stadt Winterthur sei man da schon weiter als in kleineren Gemeinden.
Auch Gemeinden müssen mitarbeiten
Tötungsdelikt Flaach
Und Nicolas Galladé hält fest: «Es müssen beide Seiten zusammenarbeiten wollen.» Auch die Gemeinden müssten sich konstruktiv in diesem Prozess einbringen und das neue Recht akzeptieren. Den schwarzen Peter möchte Galladé den Gemeinden aber nicht zuschieben. «Auch die Kesb hat ihre Limiten», deshalb müssten alle Beteiligten konstruktiv einen Schritt aufeinander zu gehen.
Unabhängig davon, wie gross die Akzeptanz der Behörden bei den jeweiligen Gemeinden ist: Der Fall Flaach habe bereits für alle Personen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz arbeiten, Folgen. «Die Arbeit wird für alle Entscheidungsträger erschwert, weil der Eindruck entstanden ist, dass niemand mehr hinter dem neuen Gesetz steht», gibt der Sozialvorsteher der Stadt Winterthur zu bedenken.