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Der Kanton St. Gallen verteilt ab 2019 die Aufgaben im Asylwesen neu.
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Kanton St. Gallen verteilt Aufgaben im Asylwesen neu

Flüchtlinge mit einem positiven Asylentscheid oder einer vorläufigen Aufnahme sollen künftig direkt auf die Gemeinden verteilt werden. Der Aufenthalt in den Durchgangszentren entfällt in diesen Fällen. Dies nur eine der Änderungen, die ab 2019 gelten.

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