Nach dem Ausbruch des Krieges hat die Schweiz den Menschen aus der Ukraine kollektiv den Schutzstatus S gewährt. Dieser bietet unbürokratisch Schutz, ohne dass die Zehntausenden von Geflüchteten einzeln ein Asylverfahren durchlaufen mussten. Der Status S ist aber ausdrücklich ein vorübergehender Schutzstatus, er ist auf die Rückkehr ins Heimatland ausgerichtet.
Unklar ist aber, wie es weitergeht. Nach fünf Jahren Aufenthalt haben die Betroffenen ein Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung (eine so genannte B-Bewilligung).
Sollen die Flüchtlinge dennoch in die Ukraine zurückkehren müssen, sobald eine Rückkehr zumutbar ist? Oder sollen sie in der Schweiz bleiben dürfen, sofern sie eine Arbeit gefunden haben und die Kinder die Schule besuchen?
Debatte im «Forum»
In der Live-Diskussionssendung «Forum» diskutieren:
- Konstanze Burkard, Leiterin Kommunikation der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Sie fordert, dass die Geflüchteten eine Bleibeperspektive erhalten sollen.
- Walter Gartmann, SVP-Nationalrat aus dem Kanton St. Gallen. Er verlangt, dass die Geflüchteten nur solange in der Schweiz bleiben dürfen, so lange sie in Gefahr sind.
Unklar ist aber, wie es weitergeht. Nach fünf Jahren Aufenthalt haben die Betroffenen ein Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung (eine so genannte B-Bewilligung).
Sollen die Flüchtlinge dennoch in die Ukraine zurückkehren müssen, sobald eine Rückkehr zumutbar ist? Oder sollen sie in der Schweiz bleiben dürfen, sofern sie eine Arbeit gefunden haben und die Kinder die Schule besuchen?
Debatte im «Forum»
In der Live-Diskussionssendung «Forum» diskutieren:
- Konstanze Burkard, Leiterin Kommunikation der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Sie fordert, dass die Geflüchteten eine Bleibeperspektive erhalten sollen.
- Walter Gartmann, SVP-Nationalrat aus dem Kanton St. Gallen. Er verlangt, dass die Geflüchteten nur solange in der Schweiz bleiben dürfen, so lange sie in Gefahr sind.