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24.11.2025, 09:05 Uhr ART-Nachlassstiftung: Hort für Kunst, die sonst vergessen geht
Was tun, wenn eine bildende Künstlerin oder ein Künstler stirbt, ohne geregelt zu haben, was mit ihrem Werk passiert? Museen haben weder automatisch Interesse noch Kapazitäten. Im schlimmsten Fall verstaubt der Nachlass in Kellern oder wird verschleudert. Die ART-Nachlassstiftung tut etwas dagegen.
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Künstlerinnen und Künstler, die sicher sein wollen, dass ihr Werk über das eigene Leben hinaus wahrgenommen wird, können sich bei dieser Stiftung bewerben. Nach strengen Kriterien wird dann entschieden, ob der Nachlass Chancen auf eine Zukunft hat. Dann kann er als Vermächtnis ins Stiftungsarchiv wandern, wird mit einer professionellen Museumssoftware archiviert und vielleicht in Galerien auch ausgestellt. Und wie funktioniert das alles? Die Stiftungspräsidenten Bernadette Walter und Peter Gurtner erzählen davon.