Am Mittwoch hat der Bundesrat folgende Massnahmen beschlossen: Restaurants bleiben wie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bis Ende Februar geschlossen. «Es war kein einfacher Entscheid», sagte Bundespräsident Guy Parmelin an der Medienkonferenz. Aber man sei zum Schluss gekommen, dass eine Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen unbedingt notwendig sei.
Das hat der Bundesrat bezüglich Härtefällen beschlossen
Die Härtefall-Massnahmen vom Dezember werden verlängert. Bei Schliessung ist kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig: Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden – insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe – gelten neu automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht
Ausserdem wurden die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 Prozent) und bis zu 750'000 Franken je Unternehmung (bisher: 500'000 Fr.) leisten.
Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Für Restaurants etwa laufen die Mieten, Nebenkosten, Leasinggebühren für Küchengeräte und Versicherungskosten weiter. Bundesrat Ueli Maurer betont allerdings: «Es werden nicht in zwei Tagen schon Millionen von Franken fliessen.»
Kommt die Hilfe für Restaurants zu spät?
Genügen diese beschlossenen Massnahmen? Oder kommt die Hilfe für «Rössli», «Anker», «Beau Rivage» oder «Kosmos» zu spät? Sind die bürokratischen Hürden zu hoch? Am Donnerstagabend diskutierten folgende Gäste in der Sendung «Forum», was es jetzt braucht, um ein Beizensterben zu verhindern:
- Christoph Brutschin , Regierungsrat aus Basel-Stadt und Präsident der Volkswirtschafts-Direktoren-Konferenz
- Michel Péclard , einer der grössten Gastro-Unternehmer in Zürich und Dozent an der Hotelfachschule Luzern
Gastrobranche schon vor Corona in der Krise
Die Margen sind seit Jahren tief. Sie liegen zwischen einem und drei Prozent. Der Branchenspiegel zeigt, dass 60 Prozent der Betriebe schon vor Corona am Limit liefen. Die Wirte konnten das eingeschossene Eigenkapital nicht mit einem angemessenen Zuschlag verzinsen. Oder sie konnten sich keinen Lohn auszahlen, der die Lebenshaltungskosten deckt.