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Regeln am Arbeitsplatz Muss ich fürs Pinkeln ausstempeln?

Auf der Arbeit geraten Arbeitgebende und Angestellte schnell in den Streit. Deswegen ist es wichtig zu wissen, was bei der Arbeit erlaubt ist – und was nicht.

1. Muss ich das WC putzen, wenn es verlangt wird?

Angestellte müssen in der Regel nur Aufgaben erledigen, die im Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Was Gerichte allerdings für zumutbar eingestuft haben: Kaffee bringen und Blumen giessen. Ausnahmen dürfen gemacht werden, wenn es sich um einen Notfall handelt, zum Beispiel putzen, wenn das Büro unter Wasser steht oder wenn zu wenig Arbeit vorhanden ist. Erhält man eine unzulässige Arbeit, soll man sich unbedingt wehren. Hält man sich nicht an zulässige Weisungen, können Arbeitgebende eine Verwarnung aussprechen.

2. Ferienregelungen verhindert Familienurlaub – ist das gerecht?

Ja, Arbeitgebende bestimmen, wann die Angestellte Ferien machen dürfen. Das Recht setzt aber auch hier Grenzen:

  1. Weil Ferien der Erholung dienen, haben Angestellte das Recht, mindestens einmal pro Jahr zwei Wochen Ferien am Stück zu beziehen.
  2. Arbeitgebende müssen Ferien möglichst früh bewilligen oder ankündigen, damit man vernünftig planen kann. Das heisst, mindestens drei Monate im Voraus.
  3. Arbeitgebende müssen auf die Wünsche ihrer Angestellten so gut wie möglich Rücksicht nehmen. Das gilt vor allem für Angestellte mit schulpflichtigen Kindern.

3. Kleider und Körperschmuck: Wo darf der Chef mitreden?

Anweisungen, die die Persönlichkeit der Angestellten verletzen, sind nie zulässig. Das sind z.B. sexistische Öhrchen an Ostern oder das Verbieten eines Tattoos. Stehen Angestellte aber im Kundenkontakt, können Arbeitgebende ziemlich viel mitbestimmen. Uniformen und Dresscodes können herausgegeben werden, auch das Verdecken von Tattoos oder das Herausnehmen von Piercings kann verlangt werden.

4. Muss ich fürs Pinkeln ausstempeln?

Arbeitgebende dürfen verlangen, dass man ausstempelt, wenn man auf die Toilette geht. Das hört sich kleinkariert an, ist aber rechtlich zulässig. Die meisten Betriebe verlangen das allerdings nicht. Mehr Fragen und Antworten zum Thema Pause gibt es im kurzweiligen Video unten.

5. Wann haften Angestellte?

Wenn Angestellte unsorgfältig arbeiten und einen Schaden anrichten, können sie zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nur, wenn sie den Schaden fahrlässig oder absichtlich verursacht haben. Auch bei der Fahrlässigkeit wird nochmals unterschieden. Für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit haften Angestellte in der Regel nicht.

6. Unwahrheiten im Arbeitszeugnis – was tun?

Ein Arbeitszeugnis muss im Grunde vier Anforderungen erfüllen. Es muss wahr, klar, fair und der Anstellungsdauer gerecht sein. Das heisst so viel wie: keine Floskeln, Codes oder als Komplimente getarnte Kritik. Keine Beanstandungen, die nicht schon während der Arbeitszeit angesprochen wurden. Es muss wohlwollend sein und die ganze Anstellungsdauer wiedergeben.

7. Sind Romanzen am Arbeitsplatz erlaubt?

Beziehungen eingehen und sich verlieben sind durch die Bundesverfassung geschützte Rechte. Aber: Ein Unternehmen darf Weisungen für das Verhalten am Arbeitsplatz aufstellen. In vielen grossen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen müssen Beziehungen zwischen einer Vorgesetzten und einer untergebenen Person offengelegt werden. Diese Weisung soll verhindern, dass Angestellte bevorzugt oder benachteiligt werden.

Muss ich mit Migräne zur Arbeit? Kann man mich zur Weihnachtsfeier zwingen? Weitere Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht gibt es hier.

Radio SRF 1, «Espresso», 29.2.2024, 8:10 Uhr

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