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Arbeitsunfähig nach Unfall Darf ich nach der Operation einen Sprachaufenthalt machen?

Ein Hauswart verletzt sich bei einem Sportunfall am Knie und muss operiert werden. Danach kann er drei Monate nicht arbeiten. Statt nur zu Hause herumzusitzen, möchte der Mann diese Zeit für einen Sprachaufenthalt nutzen. Eigentlich eine gute Idee. Aber …

Passiert sei es bei einem Unihockey-Match, schreibt ein 63-jähriger Hauswart dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. «Knack» habe es in seinem Knie gemacht, dann ein stechender Schmerz. Der Arzt diagnostiziert mehrere Verletzungen, eine Operation ist unausweichlich.

Da der Mann als Hauswart arbeitet, wird er nach der Operation zwei bis drei Monate ausfallen. Doch einfach zu Hause herumliegen mag er nicht: Lieber würde er nach dem Spital einen Sprachaufenthalt in England machen. Allerdings ist er sich nicht sicher, ob man eine Arbeitsunfähigkeit für einen Sprachaufenthalt nutzen darf.

Die Antwort lautet: Im Prinzip ja. Im Prinzip! Denn folgenden Aspekte sind zu bedenken:

  1. Krankgeschrieben: Müssen Angestellte zu Hause bleiben? Nein. Wer wegen Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig ist, muss während der Rekonvaleszenz nicht zwingend die ganze Zeit zu Hause verbringen. Angestellte dürfen aber den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigen. Wer wegen einer Magenverstimmung im Bett liegt, darf dennoch einen Spaziergang unternehmen. Und ein Angestellter mit gebrochenem Bein darf ins Kino. Massgebend sind die Anordnungen der Ärztinnen.
  2. In die Ferien trotz Krankheit oder Unfall? Ja. Es kann sein, dass eine Angestellte wegen Krankheit oder nach einem Unfall zwar nicht arbeiten, aber trotzdem in die Ferien fahren kann. Juristinnen sprechen von «Ferienfähigkeit». Massgebend ist, ob sich betroffenen Angestellte trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkung erholen können. In der Praxis entscheidet auch hier die Ärztin, ob eine arbeitsunfähige Angestellte ferienfähig ist.
  3. Was bedeutet «teilweise» Arbeitsunfähigkeit? Nicht immer ist eine Angestellte wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall ganz arbeitsunfähig. Es kann sein, dass sie trotz Einschränkungen für einzelne Tätigkeiten eingesetzt werden kann. «Teilweise» arbeitsfähig bedeutet auch nicht, dass die betroffene Angestellte weniger als 100 Prozent arbeiten kann. Möglich ist auch, dass sie ein volles Pensum arbeitet bei geringerer Leistung. Was möglich und sinnvoll ist, entscheidet die Ärztin unter Berücksichtigung des Stellenbeschriebs und der damit zusammenhängenden Belastung.

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Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

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Fazit

Beim «Espresso»-Hörer besteht nach der Operation möglicherweise eine Restarbeitsfähigkeit für administrative Aufgaben. Dazu kommt, dass der Hauswart während seiner Arbeitsunfähigkeit wahrscheinlich eine Zeit lang ferienfähig ist – immerhin möchte er im Ausland einen Sprachkurs besuchen. Der Arbeitgeber könnte deshalb verlangen, dass er während der Rekonvaleszenz Ferien einzieht. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, die Pläne für den Sprachaufenthalt mit der Arbeitgeberin zu besprechen und zu regeln.

Und wichtig: So ein Auslandaufenthalt ist vorgängig auch zwingend mit der zuständigen Versicherung (Unfall/Krankentaggeld) abzusprechen.

Hilfreiche Links

Espresso, 21.09.23, 08:10 Uhr

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