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Rechtsfrage: «Darf ich bei der Geburt meines Kindes dabei sein?»
Aus Espresso vom 11.07.2019. Bild: keystone
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Vaterschaftsurlaub «Darf ich bei der Geburt meines Kindes dabei sein?»

In vielen Betrieben gibt es bei der Geburt eines Kindes einen zusätzlichen freien Tag. «Espresso» sagt, wann genau dieser Freitag eingezogen werden darf.

Ein «Espresso»-Hörer aus Oprund im Kanton Bern wird bald zum ersten Mal Vater. Laut den Bestimmungen in seinem Arbeitsvertrag haben Angestellte bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen freien Tag. «Darf ich diesen Tag sofort einziehen, wenn das Kind kommt?», möchte der Mann nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen. Er möchte nämlich bei der Geburt dabei sein.

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Die gute Nachricht vorweg: Wenn sich der Nachwuchs ankündigt, darf der «Espresso»-Hörer die Arbeit niederlegen und seine Frau ins Spital bringen.

Das Obligationenrecht bestimmt, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten zur «Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten» frei geben muss.

Für «dringende Angelegenheiten» gibt es frei

Unter «dringenden Angelegenheiten» sind Arztbesuche zu verstehen, Besuche von Familienangehörigen im Spital, ein Termin bei einem Anwalt, das Ablegen der Fahrprüfung, der Gang zu einer Amtsstelle und natürlich die Geburt eines Kindes.

Das Gesetz sagt allerdings nicht, wie lange Angestellte aus diesen Gründen der Arbeit fernbleiben dürfen und ob sie in dieser Zeit auch einen Anspruch auf Lohn haben.

Aus diesem Grund sind solche Absenzen in Arbeits- und Gesamtarbeitsverträgen genauer geregelt. An den meisten Orten gelten folgende Regelungen:

  • Geburt eines eigenen Kindes: 1 Tag
  • Eigene Heirat: 1-2 Tage
  • Todesfall in der Familie: 1-3 Tage
  • Wohnungsumzug 1-2 Tage

In diesen Fällen haben Angestellte Anspruch auf bezahlte Freizeit. Sie müssen diese Tage also weder nacharbeiten noch sie sich vom Ferienguthaben abziehen lassen.

Genau das gilt auch für den «Espresso»-Hörer aus Oprund: Sein Gesamtarbeitsvertrag sieht bei der Geburt eines eigenen Kindes einen freien Tag vor. Der werdende Vater darf also die Arbeitsstelle verlassen, wenn es los geht. Und: er muss diese Zeit später nicht nachholen.

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