Zum Inhalt springen

Header

Audio
Teure Wohnungsabgabe: Drei Zahnputzgläser für 260 Franken
Aus Espresso vom 12.10.2018. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 43 Sekunden.
Inhalt

Teurer Wohnungswechsel Drei Zahnputzgläser für 260 Franken

Für den Ersatz von drei Zahnputzgläsern wurden einer Mieterin 264.50 Franken verrechnet. «Geht nicht», sagt der Jurist.

Bei ihrem Auszug aus einer Mietwohnung in der Stadt Bern wurden Maxie Opatz drei Zahnputzgläser verrechnet. Das sei auch ok, sagt sie, denn diese seien während den vier Jahren tatsächlich kaputtgegangen. Kleine Reparaturarbeiten und auch der Ersatz von Kuchenblechen, Duschschläuchen oder Zahnputzgläsern gehören zum «Kleinen Unterhalt» Das bedeutet: Der Mieter muss dafür besorgt sein.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Box aufklappen Box zuklappen

Hat auch Ihnen schon der Vermieter beim Auszug Steine in den Weg gelegt? Dann berichten Sie uns darüber per Mail.

Stutzig wurde Opatz dann aber, als ihr die Schlussabrechnung präsentiert wurde. 149.50 Franken für den Ersatz der drei Zahnputzgläser. Jedes Glas kostete 11.50 Franken. Dazu verrechnete die Immobilienverwalterin Robert Pfister AG noch zwei Wegpauschalen à 115 Franken, wovon der Mieterin die Hälfte verrechnet wurde.

Insgesamt verrechnete die Sanitärfirma damit 264.50 Franken für drei Zahnputzgläser, inklusive Lieferung!

Kulant oder unrechtmässig?

Für Felix Gloor, Jurist beim Schweizerischen Mieterinnen und Mieterverband, ist die Sache klar: «Der Sanitär musste sowieso in die Wohnung kommen, um eine Reparatur vorzunehmen, die nicht zulasten der Mieterin ging. Entsprechend darf die Wegpauschale nicht auf sie abgewälzt werden», sagt er gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.

Anders sieht es die Immobilienverwalterin Robert Pfister AG: «Unser branchenübliches usanzmässiges Handeln bewegte sich vollumfänglich innerhalb der geforderten Schadenminderungspflicht – u.a. mit Blick auf den Umstand, dass einerseits eine Fachfirma innerhalb der Gemeindegrenze berücksichtigt wurde und andererseits kulanterweise die Wegpauschale anteilsmässsig reduziert wurde», schreibt die Verwaltung.

Was die Verwaltung als «kulant» bezeichnet, ist für den Rechtsexperten des Mieterverbands nicht haltbar, «weil die Wegpauschale keinen Zusammenhang mit der Lieferung der Zahnputzgläser hatte».

Sehr wohl hätte die Firma die Gläser auch per Post liefern und die Portokosten der Mieterin aufbürden können. Das wäre auch einiges günstiger gewesen.

Sanitär ist nur fünf Kilometer entfernt

Und die Pointe: Die Sanitärfirma befindet sich fünf Kilometer von der betreffenden Wohnung in Bern entfernt. Für diese Strecke benötigt man laut Google Maps zwölf Minuten. Verrechnet wurden je eine Wegpauschale von einer Stunde à 115 Franken hin und zurück für total 230 Franken.

Meistgelesene Artikel