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Abos von Wingo Die Krux mit dem «lebenslangen» Preisversprechen

Die Swisscom-Tochter Wingo erhöht die Preise für Mobilabos. Versprochen wurde zuvor ein lebenslanger, fixer Preis.

Das ist passiert: 2021 versprach die Swisscom-Tochter Wingo tiefe Preise für Mobilabos, zum Beispiel das Abo «Wingo Swiss» für 19.95 Franken pro Monat. Das Spezielle am versprochenen Preis: Er sollte «lebenslang» gelten. Ein Mann aus dem Kanton Bern fühlte sich angesprochen. Dies auch, weil hinter Wingo die Swisscom steht – seiner Ansicht nach ein vertrauenswürdiger Anbieter mit einer guten Netzabdeckung. Mehr als drei Jahre hielt Wingo das Versprechen – doch Ende April erhielt der Kunde eine E-Mail zu einer «notwendigen Preisanpassung»: «Ab 1. Juli 2025 erhöht sich der Preis für dein Handy-Abo um CHF 1.- pro Monat.» Betroffen ist dabei nicht nur dieses eine Abo, Wingo erhöht generell auf Anfang Juli die Preise für alle Mobilabos um einen Franken.

Das konkrete Versprechen von Wingo: Anlässlich des Black Fridays rief Wingo 2021 den «Black November» aus. Der Fokus lag dabei klar auf dem «lebenslangen», fixen Preis. Dies wurde in der Werbung auch mehrfach explizit so dargestellt. «Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass die 19.95 Franken lebenslänglich gelten», sagt der Mann aus dem Kanton Bern gegenüber SRF.

Die Reaktion der Swisscom auf die Kritik: Die Swisscom hat mit der Ankündigung ihrer Tochterfirma Wingo ein Versprechen gebrochen. Nach ein paar Tagen krebst das Unternehmen dann auch zurück. Man könne die Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden gut nachvollziehen, die sich auf das Versprechen eines lebenslangen Preises beziehen, schreibt die Medienstelle auf Anfrage von SRF. Wer sein Abo vor dem 8. August 2023 abgeschlossen habe, könne auf Wunsch zu denselben Konditionen bei seinem Abo bleiben, heisst es weiter. Dabei müsse aber auf schnelles Internet mit 5G verzichtet werden.

5G oder zum alten Preis?

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Die Swisscom-Tochter Wingo weist in der Kommunikation zur Preiserhöhung darauf hin, dass gleichzeitig mit der Anpassung der Preise alle Wingo-Kundinnen und Kunden neu auf dem 5G-Netz surfen.

«Für mich ist das kein Zusatznutzen – ich brauche nicht mehr Bandbreite», sagt dazu der betroffene Kunde aus dem Kanton Bern.

Die Swisscom hat im Nachhinein also den Wunsch solcher Kundinnen und Kunden erhört, dass alles beim Alten bleiben kann. Auf Nachfrage von SRF räumt Wingo Kundinnen und Kunden das Recht ein, zum alten Preis weiterhin auf dem 4G-Netz zu bleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihr Abo vor dem 8. August 2023 abgeschlossen haben.

Wer dies möchte, könne sich bei Wingo melden, unter anderem über die Gratishotline 0800 409 409. Vorsicht: Die offizielle 0900-Hotline von Wingo ist kostenpflichtig.

Alternativ gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Wingo-Kundinnen und Kunden. Wer möchte, kann den Vertrag also per 1. Juli kündigen.

Von dieser Möglichkeit war zuvor nie die Rede, weder im Mail mit der Ankündigung, noch in der Antwort des Kundendienstes, noch auf der Internetseite von Wingo zum Preisanstieg. Die Swisscom schreibt dazu: «Die Kommunikation an die Kunden zur Preiserhöhung war nicht so klar formuliert und wir bedauern es, dass die Ausführung fehlte.»

Das angepasste Versprechen: Dass das Versprechen eines fixen Preises problematisch ist, hat Wingo bereits 2023 gemerkt. Wie Oliver Zadori vom Internetvergleichsportal Dschungelkompass.ch sagt, wurde nach gut einem Jahr das Werbeversprechen angepasst: «Anfang 2023 wurde das Versprechen eines lebenslangen Preises geändert zum ‹lebenslangen Rabatt›.» Ein solches Versprechen ist mittlerweile auch bei der Konkurrenz gang und gäbe. Die Absicht dahinter: Es gibt einen Grundpreis, den man erhöhen kann – der Wingo-Kundendienst spricht von einem «unrabattierten Monatspreis» –, bei einer Erhöhung des Gesamtpreises bleibt dann der Rabatt gleich.

Das gilt rechtlich: Es gibt kein abschliessendes Gerichtsurteil zu solchen Versprechen. Das Versprechen mit dem lebenslangen Rabatt ist umstritten – beim lebenslangen, fixen Preis ist die Lage klarer. Die Ombudscom, die Schlichtungsstelle für Telekommunikation, hat sich 2023 in einem vergleichbaren Fall dafür ausgesprochen, dass der Vertrag zu den alten Konditionen weiterlaufen soll. Der Haken am Schlichtungsspruch: Beide Parteien können den Vertrag ordentlich kündigen, also auch der Anbieter. Eine Garantie auf einen lebenslangen, fixen Preis gibt es also nicht.

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Espresso, 7.5.2025, 08:10 Uhr ; 

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