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Abweichung vom Inserat Geschirrspüler im Wohnungsinserat erwähnt: Ist das verbindlich?

Zwei Studenten verlassen sich auf das Wohnungsinserat und realisieren erst später: Es gib gar keinen Geschirrspüler. Doch die Angaben im Inserat sind nicht verbindlich. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät: Suchen Sie das Gespräch mit der Verwaltung.

Was ist passiert: Zwei Studenten aus dem Kanton Zürich haben ein vielversprechendes Wohnungsinserat entdeckt, bei dem einfach alles passte: 3.5-Zimmer, 80 Quadratmeter, Balkon, geschlossene Küche mit Geschirrspüler und Glaskeramik. Und das alles zu einem fairen Preis von rund 1800 Franken pro Monat. Die jungen Männer wollen ihre erste Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus beziehen und sind entsprechend unerfahren. Beim Besichtigungstermin vergessen sie prompt, nach dem Geschirrspüler zu schauen. Erst bei der Wohnungsübergabe wird klar: Hier gibt es gar keinen Geschirrspüler.

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So verläuft die Wohnungsübergabe: Bei der Wohnungsübergabe waren einer der jungen Männer und dessen Vater anwesend. Die Studenten berichten gegenüber SRF, die Verwalterin habe behauptet, dass im Inserat kein Geschirrspüler erwähnt gewesen wäre und es bleibe dabei: Es gebe in dieser Wohnung keinen Geschirrspüler. Der junge Mieter habe das Übergabeprotokoll unterschrieben, habe aber mündlich darauf beharrt, dass in dieser Sache noch eine Lösung gefunden werden müsse.

So reagiert die Verwaltung: Auf Nachfrage von SRF bei der Verwalterin, beim Hauseigentümerverband Zürich, schreibt die zuständige Stelle: «Wir bedauern diesen Fall bzw. das entstandene Missverständnis mit dem in einem Punkt nicht korrekten Inserat sehr.» Allerdings widerspreche man der Darstellung der Mieter, dass das Thema Geschirrspüler bei der Wohnungsübergabe aufgekommen war. «Es erstaunt uns jedoch, dass dies weder bei der Wohnungsbesichtigung (…) noch bei der Wohnungsübergabe ein Thema war.» Erst später sei der Geschirrspüler in E-Mails erwähnt worden.

So ist die Rechtslage: Wohnungsinserate sind rechtlich nicht bindend. Nicole Schweizer vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich sagt, so ein Inserat sei vergleichbar mit einer Offerte. Nehme man diese an, könne man sich im Nachhinein nicht darauf berufen. Nicole Schweizer rät, zur Wohnungsbesichtigung das ausgedruckte Inserat mitzunehmen und sich die wichtigen Punkte darin zu markieren. Bei allfälligen Abweichungen soll man dann den Vermieter gleich darauf ansprechen, um eine Lösung zu finden.

«Wichtig ist, sich nicht unter Druck setzen zu lassen»

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Bei Wohnungsabnahmen sei oft ein kurzes Zeitfenster angedacht, so Nicole Schweizer vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich: «Wichtig ist, sich dabei zeitlich nicht unter Druck setzen zu lassen.» Man soll sich auf alle Fälle die Zeit nehmen, durch die ganze Wohnung zu gehen und insbesondere die Dinge genau anzuschauen, die einem wichtig sind.

Doch auch wenn man bei der Abnahme etwas übersehe, sei es nicht zu spät, so Nicole Schweizer weiter. Nach der Unterschrift unter das Übergabeprotokoll habe man noch rund zehn Tage Zeit, dem Vermieter erst später entdeckte Mängel in einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

So gehen die Studenten mit der Situation um: Die beiden waschen seit dem Einzug nun von Hand ihr Geschirr ab. «Man gewöhnt sich daran», schmunzelt der 25-jährige Student. Sie erzählen, dass sie bei der Hauseigentümerschaft anklopften, ob diese einen Geschirrspüler einbauen wolle. Die Antwort sei negativ gewesen, allerdings hätten sie die Erlaubnis, auf eigene Kosten eine Maschine anzuschaffen.

Tipps vom Mieterverband für die Wohnungsbesichtigung

Espresso, 16.02.2026, 08:10 Uhr

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