Was ist passiert: Zwei Studenten aus dem Kanton Zürich haben ein vielversprechendes Wohnungsinserat entdeckt, bei dem einfach alles passte: 3.5-Zimmer, 80 Quadratmeter, Balkon, geschlossene Küche mit Geschirrspüler und Glaskeramik. Und das alles zu einem fairen Preis von rund 1800 Franken pro Monat. Die jungen Männer wollen ihre erste Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus beziehen und sind entsprechend unerfahren. Beim Besichtigungstermin vergessen sie prompt, nach dem Geschirrspüler zu schauen. Erst bei der Wohnungsübergabe wird klar: Hier gibt es gar keinen Geschirrspüler.
So verläuft die Wohnungsübergabe: Bei der Wohnungsübergabe waren einer der jungen Männer und dessen Vater anwesend. Die Studenten berichten gegenüber SRF, die Verwalterin habe behauptet, dass im Inserat kein Geschirrspüler erwähnt gewesen wäre und es bleibe dabei: Es gebe in dieser Wohnung keinen Geschirrspüler. Der junge Mieter habe das Übergabeprotokoll unterschrieben, habe aber mündlich darauf beharrt, dass in dieser Sache noch eine Lösung gefunden werden müsse.
So reagiert die Verwaltung: Auf Nachfrage von SRF bei der Verwalterin, beim Hauseigentümerverband Zürich, schreibt die zuständige Stelle: «Wir bedauern diesen Fall bzw. das entstandene Missverständnis mit dem in einem Punkt nicht korrekten Inserat sehr.» Allerdings widerspreche man der Darstellung der Mieter, dass das Thema Geschirrspüler bei der Wohnungsübergabe aufgekommen war. «Es erstaunt uns jedoch, dass dies weder bei der Wohnungsbesichtigung (…) noch bei der Wohnungsübergabe ein Thema war.» Erst später sei der Geschirrspüler in E-Mails erwähnt worden.
So ist die Rechtslage: Wohnungsinserate sind rechtlich nicht bindend. Nicole Schweizer vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich sagt, so ein Inserat sei vergleichbar mit einer Offerte. Nehme man diese an, könne man sich im Nachhinein nicht darauf berufen. Nicole Schweizer rät, zur Wohnungsbesichtigung das ausgedruckte Inserat mitzunehmen und sich die wichtigen Punkte darin zu markieren. Bei allfälligen Abweichungen soll man dann den Vermieter gleich darauf ansprechen, um eine Lösung zu finden.
So gehen die Studenten mit der Situation um: Die beiden waschen seit dem Einzug nun von Hand ihr Geschirr ab. «Man gewöhnt sich daran», schmunzelt der 25-jährige Student. Sie erzählen, dass sie bei der Hauseigentümerschaft anklopften, ob diese einen Geschirrspüler einbauen wolle. Die Antwort sei negativ gewesen, allerdings hätten sie die Erlaubnis, auf eigene Kosten eine Maschine anzuschaffen.