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Arbeit und Wohnen Zu heiss zum Arbeiten und Schlafen: Was sind meine Rechte?

Die grosse Hitze kann einem das Leben schwer machen, gerade wenn man arbeiten muss. Auch in der Wohnung kann die Hitze unerträglich werden – zum Beispiel beim Schlafen. Was für Rechte habe ich in solchen Situationen – am Arbeitsplatz, in der Wohnung oder in der Schule? Und: Was ist dran am Mythos «hitzefrei»?

1. Das Recht auf Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz

Leider bleibt es ein Mythos: Hitzefrei gibt es leider nicht, auch wenn das Thermometer über 30 Grad im Schatten anzeigt. Gesetzlich sind Betriebe aber verpflichtet, die Gesundheit der Angestellten durch geeignete Massnahmen zu schützen.

Merkblätter des Seco: Arbeit bei Hitze im Freien und in Gebäuden

Im Freien kann dies zum Beispiel durch mehr Pausen, genügend Getränke und Sonnenschutz gewährleistet werden. Büros und andere Arbeitsräume sollen, wenn möglich, gekühlt werden.

2. Hitzeferien in der Schule gibt es nicht

Auch für Schulkinder gibt es (sehr zu ihrem Leidwesen) kein Hitzefrei. Sogenannte Hitzeferien sind überall abgeschafft worden. Die Lehrpersonen dürfen die Kinder nicht einfach nach Hause schicken, weil es zu heiss zum Lernen ist.

Die Schule hat eine Betreuungspflicht. Bleibt einzig, den Unterricht anzupassen. Wegen der regelmässigen Hitzewellen fordert der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer indes Massnahmen, sodass es in Klassenzimmern nicht wärmer als 26 Grad wird.

3. Eine zu heisse Wohnung kann ein Mangel sein

Zunächst einmal sind die Mieterinnen und Mieter selbst für ein kühles Raumklima verantwortlich:Lüften in der Nacht und am Morgen, tagsüber Fenster, Storen und Rollläden schliessen.

Aber auch die Vermieterin ist in der Verantwortung. Genauso wie eine zu kalte Wohnung kann auch eine zu heisse Wohnung mietrechtlich ein Mangel sein. Dazu gibt es Bundesgerichtsentscheide.

Radio SRF 1, Espresso, 19.6.2026, 8:10 Uhr;liea

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