Wer auf der Autobahn-Raststätte mal muss, der muss vielerorts vor dem Drehkreuz einen Franken einwerfen. Man hat dort bislang aber in der Regel auch einen Bon im gleichen Wert erhalten, den man dann im Restaurant oder einem Laden in der Raststätte wieder einlösen konnte – sofern man daran gedacht hat.
«Nicht kundenfreundlich»
Zwei Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso», die privat und beruflich öfters auf der Autobahn unterwegs sind, wundern sich: «Der Bon ist ja nur noch 50 Rappen wert.» Heisst: Das stille Örtchen ist nicht mehr gratis.
Und nun soll ich auch noch fürs WC etwas zahlen – das nervt schon.
Das sei nicht kundenfreundlich, finden die Hörer. Schliesslich kaufe und konsumiere man ja meistens auch noch etwas in der Raststätte. «Und nun soll ich auch noch fürs WC etwas zahlen – das nervt schon.»
Energie, Miete und Verbrauchsmaterial – alles teurer
Die Hörer haben die Raststätten Glarnerland und Heidiland besucht – in diesen beiden und neun weiteren ist die Marché-Gruppe für die WC-Anlagen zuständig. Sie betreibt dort jeweils auch als Pächterin ein Marché-Restaurant. Marché gehörte einst zu Mövenpick, 2014 wurden die Restaurants von Coop übernommen. Und die Marché-Medienstelle bestätigt gegenüber «Espresso», dass man den Ein-Franken-WC-Bon quasi entwertet hat, dass man also für einen Toiletten-Einlass weiterhin einen Franken einwerfen muss, aber nur noch 50 Rappen zurückerhält.
Man habe dies Ende Juli eingeführt, in Absprache mit den Raststätten-Betreibern und den übrigen Mietern, schreibt Marché. Es sei eine Reaktion auf die steigenden Kosten für den Unterhalt der Anlagen. Energiepreis, Miete, Verbrauchsmaterial – alles sei teurer geworden.
Kundenreaktionen wegen der Neuerung habe es bislang nur «sehr wenige» gegeben, so die Medienstelle. Gut möglich, dass viele die Änderung noch gar nicht bemerkt haben. Marché hofft derweil, mit der geplanten Einführung der Coop-Supercard in ihren Raststätten-Restaurants Goodwill zu schaffen.
Auch bei Autogrill und Migrolino?
Wie eine Umfrage von «Espresso» bei anderen Raststätten zeigt, erhält man dort immer noch einen gleichwertigen Bon zurück. Aber man diskutiere angesichts steigender Kosten schon, ob man dereinst nicht auch etwas verlangen soll, heisst es etwa bei Autogrill – mit neun Raststätten-Restaurants und -WC-Anlagen hinter Marché die Nummer 2 in diesem Geschäft.
Die Toiletten dürfen aber etwas kosten.
Auch bei der bekannten Gotthard-Raststätte im Kanton Uri ist die Massnahme ein Thema, wie es dort heisst – aber frühestens ab nächstem Jahr, wie es auf Anfrage heisst. Auch Migrolino schreibt, man zahle zurzeit noch den vollen Betrag als Bon zurück, aber werde mit den Franchise-Nehmern ebenfalls über eine Änderung diskutieren.
Anders bei der Gruppe Thurau, die in der Ostschweiz vier Raststätten betreibt. Bei ihnen sei keine WC-Gebühr geplant.
Gesetz hat nichts gegen kostenpflichtige Raststätten-WCs
Gibt es eigentlich keine Vorschrift, dass Toiletten auf Autobahn-Raststätten gratis sein müssen? Nein, sagt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra). Im Nationalstrassengesetz gebe es keine solche Vorgabe. Das Bundesrecht verlange eine Tankstelle und öffentlich zugängliche Toiletten, beides müsse rund um die Uhr geöffnet haben, so Rohrbach. «Die Toiletten dürfen aber etwas kosten.» Weitere Vorschriften seien Sache der Standortkantone.
Durchwegs gratis seien hingehen die WCs auf den Rastplätzen. Diese seien aber meist weniger aufwändig unterhalten als jene in den Raststätten und deshalb sei dort unter Umständen auch der Komfort geringer.