SRF hat mehrere Meldungen über eine aktuelle Betrugsmasche erhalten: Falsche Bankmitarbeiter rufen an, um angeblich «verdächtige Aktivitäten» auf dem Konto zu prüfen und so E-Banking-Zugangsdaten zu stehlen. Geschädigte können dabei viel Geld verlieren – aber nur zwei von neun angefragten Schweizer Banken sind rund um die Uhr für Notfälle erreichbar.
Betrugshotline nicht für jede Art von Betrug
Die Banken unterscheiden zwischen drei verschiedenen Arten von Betrug: E-Banking-, Twint- und Kredit- oder Debitkartenbetrug. Neben einer 24/7-Hotline für Kartenbetrug verfügen nun fast alle angefragten Banken auch über eine 24-Stunden-Twint-Hotline. Nur die Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen verzichten weiterhin darauf.
Beim Twint-Betrug erbeuten die Betrüger das Geld über die Twint-App, die mit dem Bankkonto verbunden ist. Direkten Zugang zum Bankkonto haben sie jedoch nicht.
Nur UBS und Postfinance mit Hotline bei E-Banking-Betrug
Bei einem E-Banking-Betrug – wenn jemand die Zugangsdaten zum Bankkonto ergaunert – haben die Betrüger direkten Zugriff auf das Bankkonto des Kunden. Für diesen Betrugsfall haben lediglich UBS und Postfinance eine 24-Stunden-Hotline.
Raiffeisen, Bank Cler, Migros Bank, Berner, Zürcher und Graubündner Kantonalbank sowie die Alternative Bank Schweiz sind nur zu ihren Bürozeiten erreichbar. Diese variieren und einige Banken sind auch am Wochenende erreichbar.
Transaktion selbst stoppen
Fast alle Banken argumentieren, man könne eine noch nicht ausgeführte Transaktion im E-Banking oder in der Banken-App selbst stoppen. Dies geht aber nur, wenn Betrüger die Zugangsdaten nicht schon geändert haben.
Ist dies der Fall, gibt es je nach Bank Möglichkeiten, weitere Transaktionen zu verhindern. Bereits ausgeführte Transaktionen können jedoch nicht mehr gestoppt werden – auch nicht von der Bank.
Finma kritisiert fehlende Betrugshotline
In einer Aufsichtsmitteilung vom April 2026 kritisiert auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, dass viele Banken für Betrugsmeldungen nicht 24/7 erreichbar sind.
Laut Mediensprecher Serkan Isik will die Finma mit dieser Mitteilung auf digitale Betrugsrisiken aufmerksam machen und die Finanzinstitute an ihre bestehenden Pflichten erinnern, ohne jedoch neue aufzuerlegen. «Die Aufsichtsmitteilung der Finma legt hier keine neuen Pflichten fest, sondern schafft Klarheit über bereits bestehende Pflichten, die schon seit Längerem in Kraft sind.»
Konsumentenschutz beim Bundesrat abgeblitzt
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat beim Bundesrat zu diesem Thema einen Vorstoss eingereicht und stützt sich dabei auf eigene Stichproben und auf eine Studie der Hochschule Luzern.
Die Antwort des Bundesrats ist ernüchternd: Er sieht keine Notwendigkeit für entsprechende Vorschriften.
Obwohl in gewissen Fällen telefonischer Support nötig sei und es diesbezüglich Unterschiede zwischen den Banken gäbe, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf – dank Transparenz, auch durch Konsumentenschutz und HSLU-Studie. Die Kundinnen und Kunden könnten ihre Bank selbst wählen.
Der Konsumentenschutz prüft nun weitere politische Möglichkeiten.