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Bund stellt klar EW müssen auch Strom aus Balkon-Solaranlagen vergüten

Einige Elektrizitätswerke vergüten Strom aus Balkon-Solaranlagen nicht oder tun kompliziert. Der Bund sagt: Sie müssen!

Verschiedene Stromkunden, die eine steckerfertige Balkon-Solaranlage installiert haben, melden dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: Mein Stromanbieter will mir den Strom nicht vergüten, den ich ins Netz einspeise. Oder er verlangt, dass die Anlage von einem Elektroinstallateur montiert, abgenommen und gemeldet wird.

Dabei heisst es in der Broschüre von Energie Schweiz, dass sogenannte Plug-and-Play-Solaranlagen «keine komplexe Installation» erfordern und «in der Regel ohne Hilfe eines Technikers» aufgebaut werden können.

Das gilt gemäss den zuständigen Bundesstellen:

  • Vergütungspflicht: Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hält als Aufsichtsbehörde fest: «Der Netzbetreiber hat in seinem Netzgebiet die ihm angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzunehmen und angemessen zu vergüten.» Das gelte auch für steckerfertige Plug-and-Play-Solaranlagen mit maximal 600 W Ausgangsleistung. Das Gesetz sehe für die Vergütung keine Leistungs-Untergrenze vor. Die Messung des eingespeisten Stroms bedinge intelligente Stromzähler (Smartmeter). Die Information zur Energiestrategie 2050 ( FAQ Energiestrategie 2050 ) sei mit den entsprechenden Punkten ergänzt worden.
  • Kein Elektroinstallateur: Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI hält fest, dass eine solche Balkon-Solaranlage nicht von einem Elektroinstallateur montiert und abgenommen werden müsse. Es bestehe nur eine Meldepflicht: «Grundsätzlich reicht eine vorgängige Meldung an den stromliefernden Verteilnetzbetreiber (EW) aus, mittels gültiger und vollständiger Konformitätserklärung.» Diese bestätigt, dass die Anlage die gesetzlichen Vorschriften erfüllt. 

So reagieren die Stromanbieter

Die meisten von «Espresso» angefragten Stromanbieter, welche den Strom aus P&P-Anlagen noch nicht vergütet haben oder Zusatzbedingungen stellten, wollen ihre Praxis nun überprüfen und anpassen. Einige sagten auch, dass Kunden veraltete oder falsche Informationen erhalten hätten. Der Strom aus Balkon-Solaranlagen werde bereits vergütet.

Dachverband VSE: «Vergütungspflicht für Kleinstanlagen aufheben.»

Aus den Stellungnahmen der Elektrizitätswerke wird aber auch klar, dass viele unzufrieden mit der Vergütungspflicht für Balkon-Solaranlagen sind. Der administrative Aufwand dafür sei unverhältnismässig gross. Solche Anlagen würden nur geringe Strommengen ins Netz einspeisen. Die Vergütung an die Besitzer belaufe sich auf vielleicht fünf oder zehn Franken pro Jahr. Zusätzliche Kosten würden entstehen, wenn nun wegen der Vergütungspflicht für Balkon-Solaranlagen einzelne Häuser ausserplanmässig mit intelligenten Stromzählern (Smartmeter) ausgestattet werden müssten.

Der administrative Aufwand wird die auszuzahlenden Beträge übersteigen.
Autor: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE teilt diese Haltung: «Da diese Anlagen im Sommer wenig und im Winter praktisch keine Energie einspeisen, wird der administrative Aufwand die auszuzahlenden Beträge übersteigen.» Das gehe auf Kosten der anderen Kunden.

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Im Rahmen der laufenden Revision des Energiegesetzes fordert der VSE deshalb eine Anpassung der Vergütungspflicht. Kleinstanlagen sollen aus Gründen der Verhältnismässigkeit von der Abnahme- und Vergütungspflicht ausgenommen werden. Interessant: Die ElCom hat beim Bundesamt für Energie dasselbe Anliegen deponiert.

Espresso, 26.04.23, 08:13 Uhr

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