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Dicke Post vom Vermieter Wirrwarr um Nebenkosten: Das müssen Mieterinnen und Mieter wissen

Jetzt im Herbst flattert bei vielen die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Mit diesen Tipps behalten Sie den Überblick.

Die Nebenkostenabrechnung kann Mieterinnen und Mieter rasch überfordern: Wenn jemand beispielsweise viel nachbezahlen soll. Nicht immer seien solche Forderungen aber gerechtfertigt, sagt Mietrechtsexpertin Carmen Wettstein. Verwaltungen würden hie und da zu Unrecht Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abwälzen. Es könne sich daher lohnen, die Abrechnung zu prüfen.

Blick in den Mietvertrag

Der wichtigste Punkt: Ein Vermieter darf nur jene Nebenkosten verlangen, die explizit im Mietvertrag erwähnt sind. Zu den typischen Positionen gehören etwa Heizung, Wasser und Abwasser oder Hauswartung. Es sind Kosten, die mit dem unmittelbaren Gebrauch der Wohnung zusammenhängen.

Was gilt beim Lift und beim Garten?

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Eine Verwaltung kann im Mietvertrag auch weitere Begriffe wie TV-Gebühren, Garten oder Lift aufführen. Was hier gilt:

  • Lift: Hier müssen sich in der Regel alle Mieterinnen und Mieter an den Kosten beteiligen – auch jene im Erdgeschoss, da sie den Lift ebenfalls benutzen können.
  • TV-Gebühren: Damit sind die Kosten für den Kabelanschluss gemeint. Wer keinen solchen Anschluss wünscht, kann den Anschluss plombieren lassen.
  • Gartenarbeit: Laut Mietrechtsexpertin Carmen Wettstein kann ein Vermieter diesen Posten auch jenen Mieterinnen und Mietern anrechnen, die den Garten nicht nutzen dürfen. Auch sie würden etwa beim Blick aus dem Fenster von einem gepflegten Garten profitieren.

Gerade bei Verwaltungswechseln könnten hier aber Fehler passieren, sagt Wettstein. Es komme vor, dass eine neue Verwaltung jemandem Nebenkosten verrechne, ohne den Mietvertrag geprüft zu haben: «Wenn die Begriffe auf der Abrechnung aber nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sind sie nicht geschuldet.» Deshalb sollten Mieterinnen die beiden Dokumente unbedingt miteinander vergleichen.

Reparaturkosten sind tabu

Saniert eine Vermieterin die Heizung darf sie dies nicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner abwälzen. Dies gelte allgemein für Reparatur- und Unterhaltskosten, sagt Carmen Wettstein. Sie war langjährige Präsidentin des Zürcher Mieterinnen- und Mieterverbandes.

Ein Garten aus der Vogelperspektive
Legende: Die Kosten fürs Rasenmähen sind ok – aber eine Neugestaltung des Gartens gehört nicht zu den Nebenkosten. KEYSTONE/DPA/Sascha Thelen

Zwar müsse ein Abwart oder ein Gärtner regelmässig den Rasen mähen. Solche Arbeiten könne den Mieterinnen und Mietern angerechnet werden. «Doch wenn ein Vermieter einen Garten vollständig umgestaltet und neue Büsche oder Bäume pflanzt, zählt das zum Unterhalt.» Dafür müsste der Vermieter selbst aufkommen.

Eine detaillierte Rechnung, bitte!

Für die Mieter ist manchmal gar nicht klar, was ihnen eine Verwaltung überhaupt berechnet. Manche würden nur rudimentäre Rechnungen verschicken: «Da heisst es lediglich, der Mieter müsse noch 500 Franken nachzahlen», sagt Wettstein. Wofür? Das sei in solchen Fällen schleierhaft.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Solche Rechnungen müssen Betroffene jedoch nicht akzeptieren: Mieter haben das Recht auf eine detaillierte Nebenkostenabrechnung. Die einzelnen Positionen mit den entsprechenden Kosten müssen aufgelistet und nachvollziehbar auf die verschiedenen Parteien verteilt sein.

Kein Anrecht auf individuellen Zähler

Der sogenannte Verteilschlüssel sorgt immer wieder für Stirnrunzeln. Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» melden sich deshalb immer wieder irritierte Mieterinnen und Mieter. Sie stören sich daran, dass etwa Heizkosten nicht individuell mit einem Zähler abgerechnet würden.

Rechtlich sind Mieterinnen und Mieter jedoch am kürzeren Hebel, sagt Carmen Wettstein: «Die Verwaltung darf den Verteilschlüssel selbst wählen – etwa nach Fläche der Wohnung, nach Zimmerzahl oder tatsächlich nach Verbrauch.» Der Verteilschlüssel müsse jedoch jedes Jahr gleich sein. Deshalb sei es wichtig, die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit früheren zu vergleichen.

Sind die Nachforderungen plötzlich viel höher, sollte man die Abrechnung kontrollieren lassen.
Autor: Carmen Wettstein Mietrechtsspezialistin

Bei Unstimmigkeiten sollten die Mieterinnen bei der Verwaltung intervenieren. Sie können verlangen, dass sie die Belege sehen dürfen. Weniger aufwändig ist es jedoch, die Nebenkostenabrechnung genauer prüfen zu lassen. Die Mieterverbände in den verschiedenen Regionen kontrollieren sie für ihre Mitglieder gratis.

Tipps zum Thema Nebenkosten

Radio SRF 1, Espresso, 25.09.25, 8:10 Uhr ; 

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