«Ich kenne diese Person nicht und habe auch niemals mein Einverständnis abgegeben, dass ich als Zahlerin fungiere», erklärt die verärgerte Frau dem Salt-Kundendienst. Soeben hat sie erfahren, dass sie im Vertrag einer wildfremden Person offenbar als Zahlerin eingetragen ist und deshalb Rechnungen erhält.
Diese wurden ihr an die Adresse ihres Arbeitgebers geschickt. Auch dies erscheint ihr eigenartig. Beim Salt-Kundendienst will man sich um das Problem kümmern. «Ich solle mir keine Sorgen machen», erzählt die Frau im Magazin «Espresso». «Es hiess, im Notfall würde Salt die Vertragsinhaberin belangen.»
Die Polizei rät: Einverständniserklärung verlangen
Die vermeintliche Zahlerin wendet sich mehrere Male an den Salt-Kundendienst, denn sie erhält wiederholt eine Rechnung, auf welcher bereits Mahngebühren aufgeführt sind. Einmal sei sie in die Vertragsabteilung weiterverbunden worden. Dort habe man ihr gesagt, dass es leider nicht mehr möglich sei, sie aus dem Vertrag zu entfernen, da dieser unterdessen gekündigt worden sei.
Nun wendet sich die langsam verzweifelte Frau an die Polizei, denn sie vermutet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. «Dort riet man mir, von Salt die Einverständniserklärung zu verlangen, die es mit Unterschrift und Ausweisdokumenten ja brauche, um als Zahlerin akzeptiert zu werden.»
Beim Kundendienst erhielt die vermeintliche Zahlerin dann jedoch die Auskunft, dass dies leider nicht möglich sei, da sie nicht die Vertragspartnerin sei. Jetzt reicht es der Frau endgültig und sie meldet sich bei «Espresso».
Salt: kein Betrug, aber ein «menschlicher Fehler»
Die Salt-Medienstelle klärt den Fall schnell auf und schreibt: «Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine äusserst seltene und unglückliche Verkettung aufgrund eines menschlichen Fehlers. Dieser Einzelfall ist eine Abweichung unserer gewohnten Arbeitspraxis.»
Für Salt sei der Schutz der persönlichen Daten der Kundinnen und Kunden von höchster Priorität. Es handle sich eindeutig nicht um einen Betrugsversuch, sondern der Fall sei einzig dem Missgeschick eines Mitarbeiters zuzuschreiben. «Das Problem ist nun behoben und wir entschuldigen uns.»
Bleibt noch die Frage zu klären, wie denn das standardisierte Prozedere bei Salt ist, wenn Vertragsinhaber und Zahler oder Zahlerin nicht identisch sind. Salt sagt, dass es dazu die physische Anwesenheit von beiden Personen in einem Salt-Shop brauche und die entsprechenden Ausweisdokumente, um die Identität zu überprüfen.