Das hat die Seniorin erlebt: Auf dem Datingportal «Liebe über 60» sucht eine Seniorin aus dem Kanton Bern einen Partner. Sie löst ein dreimonatiges Abo, vermeintlich zum Monatspreis von rund 30 Franken. Doch die Datingplattform belastet ihrer Kreditkarte fast 400 Franken. «Niemals hätte ich einen solchen Betrag für eine solche Mitgliedschaft ausgegeben», sagt die Rentnerin. Sofort meldet sie sich beim Kundensupport, um den Vertrag rückgängig zu machen.
Das sagt die Partnerbörse: Die Firma Dating Lions, welche die Website betreibt, hält an der Zahlung fest. Der Gesamtbetrag sei der Kundin vor der Bezahlung deutlich angezeigt worden. Bei den rund 30 Franken handle es sich um einen wöchentlichen Preis. Wöchentlich? Das sei ihr ebenso wenig aufgefallen wie der Gesamtbetrag, sagt die Kundin. Doch die Firma weicht nicht von ihrer Haltung ab.
Das zeigt die SRF-Recherche: «Liebe über 60» scheint bei Seniorinnen und Senioren bewusst einen falschen Eindruck erwecken zu wollen. Erst bei der Eingabe der Kreditkartendaten ist der Gesamtbetrag sichtbar, jedoch nur versteckt. Im Kleingedruckten heisst es weiter, dass die Abokosten von 30 Franken wöchentlich – und nicht wie zuerst suggeriert monatlich – erhoben werden. Gerade für ältere Menschen sind die Angaben kaum lesbar. Zocken die Dating Lions einsame Rentnerinnen und Rentner also schamlos ab? Auf solche Vorwürfe des SRF-reagiert die Firma nicht. Mehrere E-Mails des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» bleiben unbeantwortet.
Doch noch ein Happy End: Seit der Anfrage von SRF haben die Dating Lions die Bernerin nicht mehr kontaktiert. Und: Zum Glück hat die 69-Jährige ihre Bank Valiant über die fragwürdige Transaktion informiert. Diese schreibt SRF, eine Untersuchung sei eingeleitet worden. Weiter heisst es sinngemäss: Die Bank habe das Geld zurückfordern können. Die Anmeldung bei der Partnerbörse führte bei der Kundin zwar zu einer Enttäuschung, der finanzielle Schaden blieb am Schluss jedoch glücklicherweise aus.
So kann man sein Dating-Abo widerrufen: Partnervermittlungsaufträge sind im Obligationenrecht geregelt. Laut Gesetz kann eine Kundin oder ein Kunde den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Kostenfolge widerrufen. Diese Bestimmungen wurden zwar noch vor dem Aufkommen von Online-Partnerbörsen festgelegt. Für den Konsumentenschutz sowie Rechtsexpertinnen und -experten ist jedoch klar, dass die Regelung auch für Online-Datingportale gilt.
Sara Stalder, Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin, sagt: «Selbst wenn die Spezialregelung nicht anwendbar wäre, so würde der Vertrag mit der Partnervermittlung als Auftrag qualifiziert.» Aufträge könnten laut Gesetz jederzeit widerrufen und gekündigt werden. Nur die bis dahin entstandenen Kosten seien geschuldet.
Wie man einen seriösen Anbieter findet: Dies ist laut Konsumentenschutz schwierig: «Die Plattformen agieren häufig im rechtlichen Graubereich», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder. Auch bei «Espresso» melden sich immer wieder Kundinnen und Kunden, die mit dem Ausstieg aus Abofallen kämpfen. Daher ist es ratsam, sich vorher im Internet die Bewertungen zu einem Dating-Portal anzuschauen und die AGB genau zu lesen.