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Iran-Krieg Reiserechtsexperte zum Krieg: «Handeln Sie nicht überstürzt»

Der Krieg gegen Iran bringt in der Region viel Leid. Eine Reise, die ins Wasser fällt oder nicht so läuft wie geplant, scheint im Vergleich ein kleineres Problem. Trotzdem – zurzeit sitzen Tausende Schweizer fest oder machen sich Sorgen wegen einer geplanten Reise. Reiserechtsexperte Reto Ineichen über die wichtigsten Punkte für Reisende.

Reto Ineichen

Dozent für Tourismusrecht

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Reto Ineichen ist Dozent für Tourismusrecht an der Höheren Fachschule für Tourismus HFT Luzern sowie Dozent für Recht an der Hochschule Luzern. Er ist zudem Anwalt und Notar mit eigener Anwalts- und Notariatskanzlei in Luzern.

SRF: Ein Krieg ist zweifellos ein aussergewöhnliches Ereignis. Weder eine Touristin, noch ein Reiseveranstalter oder eine Airline sind dafür verantwortlich. Wer also trägt hier das Risiko?

Reto Ineichen: Das gehört zum – sagen wir mal – normalen Lebensrisiko von uns allen. Das kann man nicht einem Vertragspartner oder einem Reiseveranstalter anhängen.

Also das Risiko tragen die Reisenden?

Genau. Dafür gibt es ja auch Reiseversicherungen. Wenn ich in den Ferien krank werde oder einen Unfall habe, muss ich auch dafür sorgen, dass das abgesichert ist.

Laut dem Aussendepartement EDA sind derzeit rund 4000 Schweizer Reisende im Nahen Osten blockiert. Eine Lösung für eine Rückreise gibt es noch nicht. Nun gibt es Berichte, dass Personen versuchen, mit dem Mietwagen irgendwie weiterzukommen. Müsste sich ein Reiseveranstalter hier irgendwie beteiligen?

Grundsätzlich ist Information das Wichtigste. Als Reisender soll man möglichst schnell möglichst genaue und richtige Informationen erhalten. Wer direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, ist darauf angewiesen, dass von dort entsprechende Informationen kommen und sie mich beim Weiterflug und Übernachtungen unterstützt.

Informationen des Bundes für Reisende

Wenn ich hingegen einen Reiseveranstalter habe, also wenn ich mit einer Pauschalreise unterwegs bin, habe ich den Vorteil, dass die Veranstalter gemäss Gesetz dazu verpflichtet sind, mir zu helfen.

Das Risiko geht grundsätzlich zu Lasten der Reisenden.

Was heisst «helfen»? Ich nehme an, die Kosten für die Weiterreise trage ich als Reisender?

Wie gesagt, das Risiko geht grundsätzlich zu Lasten der Reisenden. Es gibt zwar die Fluggastrechteverordnung. Diese verlangt, dass Fluggesellschaften zum Beispiel bei Weiterreise- oder Übernachtungsmöglichkeiten unterstützen. Die Airline muss also schauen, dass ich einen Anschlussflug bekommen. Allerdings: Die Fluggastrechtsverordnung gilt nur für europäische Fluggesellschaften.

Was ist mit jenen, die ihre Reise noch vor sich haben – was gilt, wenn diese Reise oder der Flug nun abgesagt wurden?

Das ist wie seinerzeit während der Corona-Pandemie: Grundsätzlich habe ich Anspruch auf Geld zurück oder auf einen Ersatzflug – also auf eine andere Art ans Ziel zu fliegen. Das Gleiche gilt auch für Pauschalreisen: Wenn dort der Veranstalter die Reise annulliert, weil im Moment gar nicht geflogen werden kann, habe ich dort auch Anspruch, dass ich Geld zurückbekomme.

Wenn ich jetzt annulliere, trage ich das Risiko und muss allfällige Annullationskosten zahlen.

Und wenn jemand erst in ein, zwei Wochen abreisen würde und ein mulmiges Gefühl hat?

Da gibt es nur einen Ratschlag: Handeln Sie nicht überstürzt, haben Sie Geduld. Wir wissen alle nicht, was in den nächsten Tagen passiert. Wenn ich jetzt annulliere, trage ich das Risiko und muss allfällige Annullationskosten zahlen.

Was raten Sie Personen, die jetzt eine Reise buchen möchten, die über das betroffene Gebiet führt – also beispielsweise nach Thailand oder Australien?

Hier trage ich das Risiko im Moment selbst, weil ja bekannt ist, dass dieser Krieg ausgebrochen ist. Derzeit ist der Luftraum insgesamt stark eingeschränkt. Viele normale Flugrouten Richtung Asien oder Südostasien sind im Moment gar nicht möglich. Da muss man mit allen möglichen Unwägbarkeiten rechnen.

Das Gespräch führte Stefan Wüthrich.

Espresso, 3.3.2026, 08:10 Uhr ; 

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