Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat zu Weihnachten einen 50-Franken-Gutschein für die Reformhaus-Kette Müller geschenkt bekommen. Als die Frau vom Konkurs erfährt, will sie ihren Gutschein am letzten Verkaufstag am 3. Januar 2023 noch einlösen.
Im Geschäft teilt man ihr aber mit, sie müsse für 100 Franken einkaufen, um den Gutschein einzulösen. Die Hörerin will von «Espresso» wissen, ob das im Falle eines Konkurses immer so gehandhabt wird.
«Ein Missverständnis»
Doch dem ist nicht so. Die Hörerin wurde Opfer eines Missverständnisses, wie der Chef der Firmengruppe, Mischa Felber, auf Anfrage erklärt. Am letzten Verkaufstag hätten ganz viele Kundinnen und Kunden ihre Gutscheine einlösen wollen. Da aber nicht mehr alle Produkte vorrätig gewesen seien, hätte viele das Geld zurückhaben wollen, sagt der Geschäftsführer der Müller Reformhaus Vital Shop AG. «Aus rechtlicher Sicht ging das natürlich nicht mehr.»
Deshalb habe man entschieden, einen Rabatt von 50 Prozent auf alle Produkte zu geben. Heisst: Doppelt so viele Produkte für den gleichen Gutscheinwert. Die «Espresso»-Hörerin hatte also einfach Pech. Mischa Felber sagt, die Kommunikation sei schwierig gewesen an diesem letzten Tag.
Kaum Chancen auf Rückerstattung
Noch mehr Pech hat aber, wer jetzt noch einen Gutschein von der Reformhaus-Kette zu Hause hat. Vertragsrechtsexperte Frédéric Krauskopf, Professor an der Universität Bern, sagt: «Da hat man keine andere Wahl mehr, als seine Forderung anzumelden und dann darauf zu hoffen, dass am Schluss noch was rausspringt.»
Alle diese Forderungen werden beim Konkursamt in drei Klassen eingeteilt. Von dieser Einteilung hängt ab, wer wie viel Geld erhält. Die offenen Löhne sowie ausstehende Beiträge bei Sozialversicherungen werden prioritär behandelt. Forderungen von Kunden beispielsweise kommen in die dritte Klasse. Die Chancen stehen daher schlecht, dass man Geld zurückerhält.
Gutscheine sind vergiftete Geschenke, wenn man sie nicht rechtzeitig einlöst.
Gutscheine schnell einlösen
Frédéric Krauskopf bezeichnet Gutscheine daher auch als «vergiftete Geschenke», wenn man sie nicht rechtzeitig einlöst. Denn neben dem Ablaufdatum können auch andere Nachteile auftreten, beispielsweise Preiserhöhungen, Sortimentsänderungen oder eben ein Konkurs. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt der Experte daher, Gutscheine immer so schnell wie möglich einzulösen.