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Onlinehandel und Zoll Was gilt bei Medikamentenbestellungen im Ausland?

Medikamentenimporte durch Private sind streng geregelt. Und zwar auch für rezeptfreie Medikamente.

Worum geht es? Ein Mann bestellt in einem ausländischen Shop drei Packungen mit je vier Flaschen des Haarwuchsmittels Minoxidil. Dieses ist zwar in der Schweiz rezeptfrei erhältlich, in diesem Shop ist es aber günstiger. Dann der Schock: Der Zoll und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic beschlagnahmen und vernichten die Lieferung. Begründung: «unzulässige Einfuhr von Arzneimitteln». Der Mann ist irritiert: «Wird hier verhältnismässig gehandelt?» Das Mittel sei weder rezeptpflichtig noch verboten.

Behördeninformationen zum Medikamentenimport

Was gilt bei Medikamenten aus dem Ausland? Das Heilmittelgesetz erlaubt Privatpersonen nur die Einfuhr kleiner Mengen für den Eigengebrauch. «Die Praxis interpretiert dies als therapeutischen Monatsbedarf», teilt Swissmedic mit. Das Bundesverwaltungsgericht habe dies bestätigt. Swissmedic: «Sobald diese Grenze überschritten wird, gilt die Einfuhr als unzulässig.» Die Sendung werde durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zurückgehalten und an Swissmedic übergeben.

Wird hier verhältnismässig gehandelt? «Ja», findet Swissmedic. Der Mann habe Haarwuchsmittel für mehr als ein Jahr importieren wollen. «Das ist das Zwölffache der zulässigen Importmenge für den Eigenbedarf.» Ausserdem habe Swissmedic in diesem Fall die denkbar mildeste Massnahme getroffen: eine schriftliche Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Ankündigung, dass die illegal importierte Ware vernichtet werde.

Darum werden beschlagnahmte Medikamente nicht gespendet

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Eine Spende oder der Weiterverkauf der beschlagnahmten Medikamente ist gemäss Swissmedic aus gesetzlichen Gründen nicht möglich: «Arzneimittel dürfen nur über zugelassene Vertriebswege abgegeben werden.» Auch könnten die Behörden nicht sicherstellen, dass Qualität, Lagerung und Lieferkette den Schweizer Gesetzen entsprechen. Und: «Die Einfuhr war unzulässig.» Daher werden beschlagnahmte Arzneimittel nicht wieder in Verkehr gebracht.

Warum soll dieses Haarwuchsmittel illegal sein? Die Importregeln gelten nicht nur für rezeptpflichtige oder verbotene Mittel, sondern für alle Medikamente – auch für frei verkäufliche. In diesem Fall ist es die importierte Menge, die illegal ist. Übrigens gelten gemäss Heilmittelrecht nur diejenigen Arzneimittel als «zugelassen», die in der Schweiz offiziell zugelassen wurden. Dafür müssen Verpackung und Patienteninformationen in den Schweizer Amtssprachen sein.

Warum gibt es diese Importbegrenzung überhaupt? «Diese Gesetzesbestimmungen sind eigentlich für Touristen gedacht, welche ihre Arzneimittel für den Eigengebrauch aus ihrem Herkunftsland in die Schweiz mitnehmen», sagt Swissmedic. Es ist offenbar auch nicht die Idee, dass Schweizerinnen und Schweizer Medikamente im Ausland kaufen, weil sie dort günstiger sind: «Der Zweck des Heilmittelgesetzes ist der Schutz der Gesundheit sowie die Sicherstellung von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln.» Der Arzneimittelmarkt unterliege nicht dem freien Wettbewerb.

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Darum warnt Swissmedic vor Arzneimitteln aus dem Internet: Swissmedic rät grundsätzlich von Onlinebestellungen von Arzneimitteln im Ausland ab. Erfahrungen hätten gezeigt, «dass Arzneimittel, welche per Internet bestellt werden, oft aus illegalen ausländischen Quellen stammen und die Qualität der Ware mangelhaft ist.» Gemäss Swissmedic habe auch dieser Mann sein Haarwuchsmittel in einem zweifelhaften Shop bestellt.

Wie viele Medikamente werden vom Zoll beschlagnahmt? Gemäss der Statistik von Swissmedic gab es 2025 6’647 illegale Arzneimittelimporte. Die meisten beschlagnahmten Arzneimittel sind rezeptpflichtig. Üblicherweise werden nur drei Kategorien von frei verkäuflichen Medikamenten beim Import beschlagnahmt: Mittel gegen Haarausfall, Nasensprays und Abführmittel. Deren Anteil an den illegalen Importen ist 2025 deutlich angestiegen.

Radio SRF 1, Espresso, 23.03.2026, 08:10 Uhr

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