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Streit unter Erben Erbschaft: Ein Vorstoss will die Schuldenfalle beseitigen

Ein Erbstreit kann Menschen mit wenig Geld in die Schulden treiben. Eine Politikerin regt nun eine Regeländerung an.

Dass ein Streit das Verteilen einer Erbschaft blockiert – teils jahrelang – das kommt immer wieder vor. Weil einem aber der Gesetzgeber das Erbe vom Todestag des Erblassers an anrechnet, werden unterstützungsbedürftige Menschen mit wenig Geld und einer umfangreicheren Erbschaft zwangsläufig in die Verschuldung getrieben.

Sie müssen mehr Steuern zahlen und die wichtigen Ergänzungsleistungen zu AHV und IV sowie Krankenkassen-Prämienverbilligungen werden ihnen gestrichen – auch wenn sie von der Erbschaft noch keinen Rappen erhalten haben. Oft landen die Betroffenen am Ende bei der Sozialhilfe. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat über solche Fälle berichtet.

Weiterhin EL, bis das Erbe ausbezahlt ist

Diese für alle Beteiligten sehr schwierige Situation könne doch vermieden werden, findet die Aargauer Nationalrätin Gabriela Suter (SP). In einer Interpellation schlägt sie vor, dass die Betroffenen im Fall einer blockierten Erbschaft übergangsweise weiter Ergänzungsleistungen beziehen und diese dann zurückzahlen können, wenn sie tatsächlich über das zusätzliche Vermögen verfügen.

Im Raum stehen eine Ergänzung der Weisung zu den Ergänzungsleistungen oder eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG). In einem früheren «Espresso»-Beitrag äusserte Sozialversicherungsexperte Michael Meier von der Universität Luzern die Meinung, dass das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Anpassung der Weisung unkompliziert in Eigenregie vornehmen könnte.

Das BSV lehnte dies ab und verwies auf Bundesgerichtsurteile, welche die Regel bestätigt hätten. Man könne sich nicht über Gesetz und Rechtsprechung hinwegsetzen.

Update vom 15.02.24: Stellungnahme des Bundesrats

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Der Bundesrat schreibt in der Antwort auf die Interpellation von SP-Nationalrätin Gabriela Suter, er sei sich bewusst, dass für Betroffene durch diese Regel finanziell schwierige Situationen entstehen könnten.

Er spricht aber von «Einzelfällen». Eine Anpassung der aktuellen Regelung würde für die Behörden einen Mehraufwand bedeuten, meint der Bundesrat.

Sie müssten von den Betroffenen nachträglich Ergänzungsleistungen zurückfordern, wenn die Erbschaft tatsächlich ausbezahlt wird.

Zudem bedürfe eine Anpassung der Regelung einer Gesetzesänderung. Gabriela Suter sagt auf Anfrage, sie überlege sich, einen weiteren Vorstoss einzureichen, der eine solche Gesetzesanpassung fordere.

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Espresso, 13.02.24, 08:10 Uhr

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