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Rechtsfrage: "Gilt der Gutschein nach Besitzerwechsel?"
Aus Espresso vom 08.04.2021. Bild: Colourbox
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Gutschein wiedergefunden «Gilt der Gutschein noch, wenn der Besitzer gewechselt hat?»

Auch schon erlebt? Beim Aufräumen finden Sie in einer Schublade einen Gutschein. Sie erinnern sich: den haben Sie vor etwa fünf Jahren bekommen. «Espresso» sagt, ob solche Gutscheine noch gültig sind.

Was tun mit abgelaufenen Gutscheinen? Auf keinen Fall direkt in den Papierkorb, sonst verlieren Sie vielleicht bares Geld. Lesen Sie hier die Antworten zu Fragen rund ums Thema Gutscheine:

  • Gutscheine gelten rechtlich wie Bargeld, haben aber Nachteile: Im Unterschied zu Bargeld sind Konsumentinnen und Konsumenten mit Gutscheinen an den jeweiligen Anbieter gebunden. Und: Einen Gutschein können Sie weder gegen Bargeld eintauschen noch haben Sie Anspruch darauf, dass Sie allfälliges Retourgeld in bar ausbezahlt bekommen. In diesem Fall müssen Sie wieder einen Gutschein akzeptieren.
  • Wie lange sind Gutscheine ohne aufgedrucktes Verfalldatum gültig? Ist auf einem Gutschein kein Ablaufdatum aufgedruckt («gültig bis…») gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese betragen je nach Art der Forderung fünf oder zehn Jahre. Gutscheine für kleinere Waren wie Bücher, Kleider, Lebensmittel, für ein Essen im Restaurant oder für eine Massage laufen nach fünf Jahren ab. Bei Gutscheinen für Hotelübernachtungen, Reisen, Theaterbesuche oder Wellnesseintritte beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre (Artikel 128 Obligationenecht). Diese Fristen sind zwingend und dürfen nicht verkürzt werden.
  • Wie lange sind Gutscheine mit aufgedrucktem Verfalldatum gültig? Häufig ist auf Gutscheinen eine beschränkte Gültigkeit aufgedruckt, zum Beispiel ein oder zwei Jahre. Ob das rechtlich zulässig ist, ist umstritten. Im Jahr 2020 hat ein Gericht in Solothurn entschieden, dass die Fristen im Gesetz zwingend sind und nicht verkürzt werden dürfen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Bleibt ein Gutschein gültig, wenn das Geschäft einen neuen Besitzer hat? Nach einem Besitzerwechsel bleibt ein Gutschein nur gültig, wenn der neue Wirt oder die neue Geschäftsinhaberin den Betrieb mit allen offenen Verpflichtungen übernommen hat. Ist das nicht der Fall, kann man höchstens an die Kulanz des neuen Besitzers appellieren.
  • Woran erkennt man, ob ein neuer Besitzer «alle Verpflichtungen» übernommen hat? Klarheit liefert ein Blick ins Handelsregister: Konsumentinnen und Konsumenten können im Internet den Handelsregistereintrag eines Geschäfts einsehen. Auf dem Eintrag sieht man, welche Rechtsform ein Unternehmen gewählt hat, wer berechtigt ist, die Gesellschaft zu vertreten und unter dem Punkt «Besondere Tätbestände», ob die Gesellschaft bei der Gründung eine andere übernommen hat. Trifft das zu, sind bestehende Verpflichtungen wie zum Beispiel Gutscheine weiterhin gültig.
  • Ist ein Gutschein noch gültig, wenn ein Geschäft eingegangen ist? Hier ist die Rechtsform des Betriebes massgebend: Wurde eine AG oder eine GmbH aufgelöst (zum Beispiel nach einer Liquidation oder einem Konkurs), so wird sie aus dem Handelsregister gelöscht und existiert rechtlich nicht mehr – der Gutschein ist wertlos. Der Geschäftsinhaber einer Einzelunternehmung dagegen haftet weiter für seine Gutscheine – wenn er denn auffindbar ist.

Espresso, 08.04.21, 08:13 Uhr

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