Zwei Jahre lang trainierte Michael K. im Fitnesscenter EMS-Sportwelt in Zürich. Wenn er daran zurückdenkt, ärgert er sich: «Weil die Kunden angelogen und mit Floskeln abgespiesen werden.»
Auf der Homepage von EMS-Sportwelt in Zürich heisst es, in nur 20 Minuten könne man ein intensives Ganzkörpertraining absolvieren.
Das sechsmonatige Abo von Michael K. enthielt ein EMS-Training pro Woche, total 26. Er bezahlte mit Rabatt rund Fr. 180 monatlich, im Jahr Fr. 2160. Das Abo kostet doppelt so viel wie ein herkömmliches Fitnesscenter.
Lassen sich ungenutzte Training nachholen?
Als Michael K. Frau ernsthaft erkrankt, kann er nicht mehr jede Woche trainieren. Nach Ablauf des Abos sind mehrere Trainings ungenutzt. Der Trainer hatte zugesichert, er könne sie nachholen, wie es auch im Vertrag steht. Doch die Geschäftsleitung verwehrt ihm dies.
Michael K. fühlt sich betrogen. Er sagt, er habe klar kommuniziert, dass es eine Ausnahmesituation sei. Auf Trustpilot kritisieren auch andere Kunden, dass ihnen Lektionen gestrichen wurden.
Der Geschäftsführer der beiden EMS-Sportwelt Filialen, Olmo Becker, bestreitet, dass die Lektionen in unzulässiger Weise gestrichen worden seien. Er sagt, man könne Lektionen nur innerhalb von sechs Wochen nachholen. So stehe es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Was steht in den AGB ?
Doch von einer solchen Frist steht in den AGB nichts. Gabriela Baumgartner, «Kassensturz»-Rechtsexpertin, stellt klar: «Im Vertrag steht, dass man die Lektionen nachholen kann und es steht explizit, dass man sie nach Ablauf vom Vertrag nachholen kann.»
Auch Marlene K., hat negative Erfahrungen mit EMS gemacht. Sie sagt, sie sei in einen Vertrag gedrängt worden. Und: «Ich wollte den Vertrag nicht unterschreiben, aber dann ist der Studioleiter richtig wütend geworden.»
Am Ende unterschreibt sie, weil er versichert, sie könne jeden Monat kündigen. Wochen später bekommt sie Rückenprobleme, die Diagnose: Diskushernie. Sie darf keine EMS-Trainings mehr machen. Mit dem ärztlichen Attest geht sie ins Fitnesscenter und kündigt.
Trotzdem bekommt sie im Herbst einen Zahlungsbefehl für den ganzen Jahresbeitrag. Wiederum sucht Marlene K. das Gespräch, es heisst, sie müsse alle Beiträge bezahlen, ihre Krankheit sei kein Grund, um aus dem Vertrag auszusteigen. Um eine Betreibung zu verhindern, bezahlt Marlene K. Fr. 2580.
Ist Krankheit ein Grund, um aus dem Vertrag auszusteigen?
Gemäss den AGB könne man das Abo in Krankheitsfällen unterbrechen, erklärt Gabriela Baumgartner, «Kassensturz»-Rechtsexpertin, aber man müsse ein Zeugnis bringen und weiterzahlen. Und: «Grundsätzlich ist es aber so, wenn man so schwer krank ist, gerade eine Diskushernie, dass man längere Zeit so nicht mehr trainieren kann, dann ist das ein wichtiger Grund und üblicherweise kann man aus einem Vertrag aussteigen.»
Der EMS Sportwelt-Geschäftsführer erklärt, bei Rückenproblemen käme höchstens eine Pause infrage. Auswirkungen auf den Vertrag hätten nur viel schwerere gesundheitliche Gründe: «Das sind Herzschrittmacher, Epilepsie, Tumorerkrankungen usw., aber eben Rückenprobleme oder eine Diskushernie sind kein Teil von diesen Kontraindikationen.»
Bei «Kassensturz» haben sich in den letzten Wochen rund ein Dutzend Kundinnen gemeldet, die ebenfalls kritisieren, dass sie gedrängt wurden, ein Abo abzuschliessen. Der EMS-Geschäftsführer wehrt ab, er zwinge niemandem einen Vertrag auf.