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Arbeitgeber schuldet Lohn «Können meine Lohnansprüche verjähren?»

Um seinen Kollegen beim Aufbau der Firma zu unterstützen, arbeitete ein Mann immer wieder temporär mit. Doch das Geschäft kam ins Stocken, der Lohn blieb aus. Heute schuldet der Firmengründer seinem Kollegen noch rund 27'000 Franken. «Espresso» sagt, wie dieser zu seinem Geld kommt.

Zwei Jahre lang arbeitete ein «Espresso»-Hörer aus Winterthur für einen Kollegen. Dieser hatte eine Firma gegründet und war in der Startphase auf jede Unterstützung angewiesen. Ein erstes, grosses Projekt erwies sich als zu gross. Der Firmeninhaber hatte schlecht kalkuliert, konnte bald Lieferanten und Löhne nicht mehr regelmässig bezahlen.

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Auf einen Grossteil seines Lohnes wartet der «Espresso»-Hörer» noch heute: Rund 27'000 Franken sind noch offen. «Das Geschäft läuft heute einigermassen. Ich will deshalb meinem Kollegen Zeit geben, um mir das Geld zurückzuzahlen», schreibt er in seinem Mail ans Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. «Aber ich will vermeiden, dass meine Ansprüche verjähren». Deshalb möchte der Mann wissen, wie er am besten vorgehen soll.

Verjährungsfristen lassen sich unterbrechen

Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis verjähren laut Gesetz nach fünf Jahren. Leistet der Arbeitgeber wie im Falle des «Espresso»-Hörers Zahlungen, so unterbrechen diese die Verjährungsfrist. Sie beginnt dann wieder von neuem zu laufen.

Wer wie in diesem Beispiel grössere Beträge zu Gute hat, sollte mit dem Arbeitgeber aber unbedingt eine schriftliche Abzahlungsvereinbarung abschliessen. Diese sollte die folgenden Punkte enthalten:

  • Die Namen und Adressen beider Beteiligten
  • Den geschuldeten Betrag und den Grund der Forderung (welche Arbeitsleitung wurde in welcher Zeit erbracht)
  • Rückzahlungsmodalitäten (Ratenhöhe, zahlbar ab welchem Datum, zahlbar bis wann und auf welches Konto)
  • Eventuell: Verzinsung (laut Gesetz fünf Prozent) und Zinstermine
  • Eventuell Regelung, wonach die Vereinbarung bei Zahlungsverzug vorzeitig aufgelöst werden kann
  • Datum und Unterschriften

Service:

Eine Abzahlungsvereinbarung hat zwei Vorteile: Sie unterbricht die Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt bei befristeten Vereinbarungen erst mit dem Ablauf des vereinbarten Datums zu laufen. Zudem ist sie ein sicheres Beweismittel. Sollte es später doch noch zu einem Konkurs kommen, lässt sich mit der Abzahlungsvereinbarung eine Forderung zweifelsfrei belegen.

Auch für den Kollegen des «Espresso»-Hörers bringt diese Vereinbarung Vorteile: Mit der Unterschrift gewinnt er Zeit. Weigert er sich zu unterschreiben, könnte sein ehemaliger Mitarbeiter zuerst die Betreibung und danach die Konkurseröffnung verlangen.

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