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Arbeitsrecht Auch Angehörige von Krebspatienten haben Rechte

Nach einer Krebsdiagnose müssen sich Betroffenen wochen- oder monatelangen Therapien unterziehen. Diese Zeit ist auch für ihre Angehörigen belastend. Arbeitgeber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, Rücksicht zu nehmen.

Wer wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht arbeiten kann, geniesst einen minimen Kündigungsschutz:

Hilfreiche Links:

Kranke Angestellte geniessen einen Kündigungsschutz

Je nach Dienstjahr darf der Arbeitgeber einem arbeitsunfähigen Angestellten während der so genannten Sperrfrist nicht kündigen.

  • Im ersten Dienstjahr während 30 Tagen
  • Im zweiten bis zum fünften Dienstjahr während 90 Tagen
  • Ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen

Angehörige von kranken Angestellten geniessen keinen Kündigungsschutz. Das Gesetz schreibt aber vor, dass der Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss.

Eltern kranker Kinder haben besondere Rechte

Besondere Rechte haben Eltern von kranken Kindern. Jeder Elternteil darf laut Arbeitsgesetz bei vollem Lohnanspruch der Arbeit bis zu drei Tage fern bleiben, um das Kind im Spital oder zu Hause zu betreuen. Der Arbeitgeber darf dafür ein Zeugnis des Kinderarztes oder des Spitals verlangen.

Gerade bei schweren Erkrankungen wie bei Krebs wollen Eltern so viel Zeit wie möglich bei ihrem Kind sein. Zusätzliche Absenzen müssen betroffen Angestellte dann allerdings nacharbeiten oder ihrem Ferienkonto belasten.

Angehörige müssen am Arbeitsplatz auf Wunsch geschont werden

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Allerdings sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber in dieser Situation so weit wie möglich Rücksicht auf Angestellte nehmen muss. Nicht nur auf Eltern von kranken Kindern sondern auf alle Mitarbeitenden, die eine ihnen nahestehende Person bereuen möchten. «Rücksicht» nehmen heisst:

  • Der Arbeitgeber muss bei der Festsetzung der Arbeitszeiten auf die speziellen Bedürfnisse von Angehörigen Rücksicht nehmen und ihren Wünschen wenn möglich entsprechen.
  • Angehörige können vom Arbeitgeber verlangen, dass er ihnen eine Mittagspause von bis zu 90 Minuten gewährt.
  • Arbeitgeber dürfen von Angehörigen nicht verlangen, dass sie in einer belastenden Periode Überstunden leisten.

Der gesetzliche Schutz von kranken Angestellten und ihrer Angehörigen ist minim. Deshalb ist es wichtig, sich nach einer Diagnose so früh wie möglich von einer spezialisierten Beratungsstelle (Adressen siehe Linkbox) beraten zu lassen: Über seine Rechte und über Entlastungsmöglichkeiten.

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