Was ist das Problem? Eine Angestellte einer Kinderkrippe hat ihre seinerzeitige Stelle vor 14 Jahren verlassen und weder eine Arbeitsbestätigung noch ein Zeugnis bekommen. Für ihre Bewerbungsunterlagen benötigt sie nun diese Dokumente. Doch die Kinderkrippe schreibt, das sei nicht möglich, die entsprechenden Unterlagen seien nicht mehr vorhanden.
Was gilt rechtlich? Laut Obligationenrecht können Angestellte jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen. Während dem Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis, am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Schlusszeugnis.
Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsbestätigung und einem Arbeitszeugnis? Ein Arbeitszeugnis beinhaltet, welche Aufgaben eine Angestellte erledigt hat sowie eine Beurteilung ihrer Leistungen und ihres Verhaltens. Angestellte können statt einem Arbeitszeugnis auch eine Arbeitsbestätigung ohne Beurteilungen verlangen.
Wann muss der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen? Ein Schlusszeugnis ist – wie der letzte Lohn – grundsätzlich am Austrittstag fällig. In der Praxis werden Angestellte häufig vertröstet. Trödelt ein Arbeitgeber, so verletzt er seine gesetzlichen Fürsorgepflichten und kann dafür haftbar gemacht werden. Betroffene Angestellte sollten deshalb einen säumigen Arbeitgeber schriftlich mahnen und dann ihren Anspruch auf ein Zeugnis beim Arbeitsgericht einklagen. Das Verfahren ist unkompliziert und vor allem kostenlos. Rechtliche Unterstützung bieten Gewerkschaften und die unentgeltlichen Rechtsberatungen der Gerichte.
Wie lange haben Angestellte Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis? Angestellte können auch dann noch eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn sie bereits nicht mehr im Betrieb arbeiten, und zwar während zehn Jahren. Das hat das Bundesgericht so entschieden. Die so genannte Verjährungsfrist für diese Dokumente beträgt zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders bei Lohnforderungen oder Ferienentschädigungen: Diese Ansprüche verjähren bereits nach fünf Jahren. Für die ehemalige Angestellte im obigen Beispiel bedeutet das: Sie hat 14 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Krippe keinen Anspruch mehr auf eine Arbeitsbestätigung oder auf ein Arbeitszeugnis.