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Swiss-Covid-App «Bekomme ich Lohn, wenn ich in Quarantäne muss?»

Wer nach einer Warnung der Covid-App zu Hause bleiben und deshalb nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Lohnausfall. Aber nur, wenn der Kantonsarzt eine Quarantäne offiziell verfügt. «Espresso» sagt, wie Sie nach einer Warnung vorgehen sollten.

Aktuell:

Was gilt, wenn ein Land während der Ferien zum Risikoland wird?

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Der Bund hat die Liste der Corona-Risikostaaten verlängert. Die Liste könne sich täglich ändern, heisst es beim BAG. Es besteht also die Möglichkeit, dass man in ein vermeintlich problemloses Land reist und dann aus einem Risikogebiet zurückkehrt. Dann gilt: Zehn Tage Quarantäne.

In diesem Fall sei die Arbeitsunfähigkeit «unverschuldet» sagt das BAG auf Anfrage von «Espresso». Ein Angestellter erhält weiter einen Lohn – auch wenn kein Home-Office möglich ist. Keine Entschädigung bekommt er hingegen, wenn das Ferienland schon am Tag der Abreise als Risikogebiet eingestuft wurde.

Die Rechtslage zur Swiss-Covid-App kurz erklärt:

Wer eine Warnung auf seiner Swiss-Covid-App bekommt, sollte sich sofort auf der Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) melden. Die Nummer dieser Hotline wird den Betroffenen zusammen mit der Warnung mitgeteilt.

Die Mitarbeitenden der Hotline klären zunächst anhand der konkreten Situation, wie hoch das Risiko einer Ansteckung ist, ob wirklich ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat.

Hat ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden, wird die zuständige Kantonsärztin oder der Kantonsarzt eingeschaltet. Nach einer nochmaligen Beurteilung der Situation verfügt der kantonsärztliche Dienst eine Quarantäne.

Nur wer aufgrund dieser Verfügung in Quarantäne bleiben muss, hat gestützt auf die Covid-Verordnung Anspruch auf Lohn aus dem Covid-Erwerbsersatz.

Wer dagegen nach einer Benachrichtigung der App lediglich freiwillig zu Hause bleibt und seine Arbeit nicht im Home-Office erledigen kann, hat keinen Anspruch auf Lohn.

Weiterführende Links:

Das Gleiche gilt für Personen, die nach ihren Ferien in einem Risikogebiet zurückkommen und zehn Tage in Quarantäne bleiben müssen. Wenn sie nicht zu Hause arbeiten können, haben sie für diese Zeit keinen Lohnanspruch.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

Espresso, 09.07.20, 08:13 Uhr

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