Aktuell:
Die Rechtslage zur Swiss-Covid-App kurz erklärt:
Wer eine Warnung auf seiner Swiss-Covid-App bekommt, sollte sich sofort auf der Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) melden. Die Nummer dieser Hotline wird den Betroffenen zusammen mit der Warnung mitgeteilt.
Die Mitarbeitenden der Hotline klären zunächst anhand der konkreten Situation, wie hoch das Risiko einer Ansteckung ist, ob wirklich ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat.
Hat ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden, wird die zuständige Kantonsärztin oder der Kantonsarzt eingeschaltet. Nach einer nochmaligen Beurteilung der Situation verfügt der kantonsärztliche Dienst eine Quarantäne.
Nur wer aufgrund dieser Verfügung in Quarantäne bleiben muss, hat gestützt auf die Covid-Verordnung Anspruch auf Lohn aus dem Covid-Erwerbsersatz.
Wer dagegen nach einer Benachrichtigung der App lediglich freiwillig zu Hause bleibt und seine Arbeit nicht im Home-Office erledigen kann, hat keinen Anspruch auf Lohn.
Weiterführende Links:
Das Gleiche gilt für Personen, die nach ihren Ferien in einem Risikogebiet zurückkommen und zehn Tage in Quarantäne bleiben müssen. Wenn sie nicht zu Hause arbeiten können, haben sie für diese Zeit keinen Lohnanspruch.