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Erben und Testament Das müssen Sie zur Testamentseröffnung wissen

Im Krimi wird das Testament oft vor den versammelten Erben verlesen. Die Realität sieht anders aus.

Wie läuft eine Testamentseröffnung ab? «Die Eröffnung erfolgt durch eine dafür bestimmte Behörde», erklärt der Zürcher Anwalt und Erbrechtsspezialist Oliver Willimann. Je nach Kanton sei das beispielsweise ein Gericht, eine Teilungsbehörde, ein Amtsnotariat oder der Gemeinderat. Die Behörde öffnet das Dokument und prüft den Inhalt provisorisch, also rechtlich nicht bindend. Dann informiert sie per Einschreiben alle gesetzlichen und im Testament erwähnten Erben und Vermächtnisnehmer (z.B. Organisationen). Sie erhalten eine Kopie des Testaments. Die gesetzlichen Erben (Ehepartner, nächste Blutsverwandte) müssen zwingend informiert werden.

Wie erfahre ich von einem Testament, das mich betrifft? Allerspätestens mit der amtlichen Testamentseröffnung. Häufig stehen die Adressen der Bedachten im Testament. Sowieso ist die Eröffnungsbehörde gesetzlich verpflichtet, die Adressen der eingesetzten Erben, Vermächtnisnehmer sowie der gesetzlichen Erben zu ermitteln. Ist deren Aufenthaltsort unbekannt, gibt es eine öffentliche Bekanntmachung (z.B. im Amtsblatt). Ist die Behörde unsicher, ob es überhaupt Erben gibt oder ob alle bekannt sind, kann sie einen öffentlichen Erbenruf durchführen. Das ist eine Aufforderung, sich innerhalb eines Jahres zu melden.

Wie kommt das Testament zur Eröffnungsbehörde? «In der Regel informieren die Erblasser einzelne oder alle Erben über das Vorliegen eines Testaments und den Hinterlegungsort», sagt der Erbrechtsspezialist. Dieses kann zu Hause aufbewahrt werden, bei einer Vertrauensperson, beim Willensvollstrecker, einem Erben, bei der kantonalen Hinterlegungsstelle usw. Das Gesetz verpflichtet sie alle, das Testament bei der Eröffnungsbehörde einzureichen. Das gilt auch, wenn man meint, es sei ungültig. Als Absicherung kann der Hinterlegungsort auch im Schweizer Testamentsregister eingetragen werden.

Was kostet eine Testamentseröffnung? Die Gebühr ist kantonal verschieden. Je nach Grösse der Erbschaft und dem Aufwand der Behörden können es zwischen einigen Hundert und einigen Tausend Franken sein. Diese Kosten werden aus dem Nachlass gedeckt.

Wie lange dauert eine Testamentseröffnung? «Sicher vier bis acht Wochen», sagt Oliver Willimann. Bei aufwändigen Ermittlungen der gesetzlichen und eingesetzten Erben könne es auch einiges länger dauern.

Weitere Tipps und Informationen

Was, wenn ich mit dem Testament nicht einverstanden bin? Zunächst können gesetzliche Erben (oder in einem früheren Testament bedachte Personen) innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung schriftlich Einsprache erheben. Diese richtet sich gegen die Ausstellung des Erbscheins an die begünstigten Erben. Danach können sie innerhalb eines Jahres nach der Eröffnung klagen: mit einer Ungültigkeitsklage, weil der Erblasser nicht verfügungsfähig (z.B. dement) war, wegen formaler Mängel oder ungültiger Enterbung. Möglich wäre auch eine Herabsetzungsklage, falls der Pflichtteil verletzt wurde.

Espresso, 28.8.25, 8:10 Uhr

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