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Kaufrecht «Anrufen ist besser als schreiben»

Ein «Espresso»-Hörer ärgert sich: Nach dem Tod seines Schwiegervaters kündigt er dessen Zeitungsabonnement. Der Verlag will den Angehörigen aber nichts zurückzahlen. Andere Verlage sind kulanter. Vor allem kann es sich in dieser Situation lohnen, das persönliche Gespräch zu suchen.

Stirbt ein Mensch, so lösen sich seine Verpflichtungen nicht etwa auf, sondern gehen auf seine Erben über. Auch Verträge oder Zeitungs-Abonnemente. Es ist dann Sache der Erben, diese Verträge zu kündigen.

Ein «Espresso»-Hörer wollte nach dem Tod seines Schwiegervaters dessen Zeitungsabonnement künden. Der Verlag stellte zwar die Zustellung ein, Geld wollte er den Erben aber nicht zurückzahlen.

Nicht alle Verlage sind gleich kundenfreundlich

Rechtlich mag dieses Vorgehen korrekt sein. Dass es kundenfreundlicher geht, beweisen andere Verlagshäuser.

Verschiedene «Espresso»-Hörer berichten, dass man ihnen nach dem Tod eines Familienmitgliedes selbstverständlich entgegen gekommen sei. So eine Frau aus Einsiedeln. Ihr Mann hatte wenige Tage vor seinem Tode das Abonnement für seine Tageszeitung um zwei Jahre verlängert.

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«Der Verlag hat mir die gesamten Kosten zurück bezahlt». Von der gleichen Erfahrung berichtet ein Hörer aus Freiburg: «Wir konnten wählen, ob jemand aus der Familie das Abonnement übernehmen möchte oder ob wir das Geld zurück wollten».

Ein persönliches Gespräch ist besser als eine Nachricht per Mail

Offenbar lohnt es sich, nach einem Todesfall mit den Verlagen das persönliche Gespräch zu suchen. Eine «Espresso»-Hörerin aus Aeugst am Albis hat damit gute Erfahrungen gemacht. «Man war überall sehr verständnisvoll und ist mir entgegengekommen. Und überall hat man mir kondoliert.»

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