Vor mehr als 20 Jahren liess sich Hannah Weber (Name geändert) von einer Goldschmiedin einen Ring mit einem Mondstein entwerfen und anfertigen. «Der Ring wurde wie ein Teil von mir», schreibt Hannah Weber. Doch vor zwei Jahren verlor Weber ihren Lieblingsring.
Kundin gibt den Ring ein zweites Mal in Auftrag
Zum Glück hatte Hannah Weber die Skizze der damaligen Goldschmiedin noch bei ihren Unterlagen. Sie kontaktierte die Goldschmiedin und gab einen neuen Ring in Auftrag. Seither ist Funkstille. Die Goldschmiedin antwortet nicht auf Mails und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Das geht nun schon Monate so.
«Darf ich diesen Auftrag stornieren und den Ring anderswo anfertigen lassen», möchte Hannah Weber vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen.
Rücktritt nur nach vorheriger Mahnung
Die Kundin darf einen erteilten Auftrag (in diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten Werkvertrag) stornieren, wenn die Auftragnehmerin ihre Leistung nicht erbringt. Dazu muss die Kundin ihr allerdings eine letzte Chance geben: Ihr also schreiben, dass sie die Ausführung innert einer bestimmten Zeit erwarte und sonst vom Vertrag zurücktreten werde. Tritt die Kundin ohne Mahnung und Fristansetzung oder ohne wichtigen Grund zurück, kann die Goldschmiedin als Auftragnehmerin auf der Zahlung des vereinbarten Preises bestehen.
Bei der Skizze wird es kompliziert
Hannah Weber darf also nach vorgängiger Mahnung und Fristansetzung vom Vertrag zurücktreten. Kompliziert wird es bei der Frage, ob sie den Ring bei einem anderen Goldschmied anfertigen lassen darf. Denn: Die von der Goldschmiedin anfertigte Skizze ist urheberrechtlich geschützt. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bei der Auftragserteilung oder ohne die ausdrückliche Einwilligung der Urheberin darf niemand ihre Skizze kopieren oder für die Herstellung eines Schmuckstückes verwenden.
Der Urheberrechtsschutz gilt nicht nur wie in diesem Beispiel für die Skizze einer Goldschmiedin. Auch Texte, Pläne, Choreografien, Computerprogramme oder Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung nicht veröffentlicht oder kopiert werden. Wer das Urheberrecht verletzt, macht sich strafbar und riskiert, wegen unerlaubter Verwendung schadenersatzpflichtig zu werden.