Die Rechtslage kurz erklärt:
- Wer Prämien oder Rechnungen seiner Krankenkasse nicht bezahlt, muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Personen mit offenen Prämienrechnungen können die Kasse nicht wechseln und in einzelnen Kantonen übernimmt die Kasse nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen.
- Bei den meisten Kassen sind die Prämien zu Monatsbeginn zu bezahlen. Bei den Rechnungen für Franchise und Kostenbeteiligungen gelten – je nach Versicherungsbedingungen – Zahlungsfristen von 10 bis 30 Tagen.
- Keine Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten längere Zahlungsfristen oder einen Aufschub zu gewähren. Das Gesetz schliesst diese Möglichkeiten aber auch nicht aus. Das bedeutet: Die Kassen dürfen ihren Versicherten mit längeren Fristen oder Ratenzahlungen entgegenkommen.
- Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, mit Ihrer Kasse so rasch als möglich das Gespräch zu suchen, falls Sie Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
- Eine Umfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» bei sechs grossen Kassen zeigt: Alle angefragten Kassen gewähren Versicherten einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen, wenn sich diese pandemiebedingt in einem finanziellen Engpass befinden. Einzelne Kassen verzichten darüber hinaus auf Mahnspesen und Verzugszinsen.
- Anders bei einem «Espresso»-Hörer aus dem Kanton Solothurn: Seine Kasse lehnte sein Gesuch um Ratenzahlungen ohne nachvollziehbare Gründe ab. In solchen Situationen lohnt es sich, die Ombudsstelle der Krankenversicherung um Unterstützung zu bitten.