Infolge der Blockade der Strasse von Hormus sind die Preise für Treibstoff in den letzten Wochen stark angestiegen. Viele Airlines erhöhen deshalb ihre Flugpreise oder streichen einzelne Flüge.
Eine Familie aus Balsthal im Kanton Solothurn macht sich Sorgen. Sie hat für ihre Island-Ferien Flüge und Unterkünfte seit Langem gebucht. Muss sie nun mit Nachzahlungen rechnen oder damit, dass die Ferien ganz ins Wasser fallen?
Wie wirken sich die gestiegenen Treibstoffpreise auf den Flugverkehr aus?
Sie wirken sich stark auf den Flugverkehr aus. Weil der Treibstoff zwischen 15 und 30 Prozent der Betriebskosten einer Fluggesellschaft ausmacht, haben Airlines in den letzten Wochen die Preise ihrer Tickets markant angehoben und vereinzelt Flüge gestrichen. Billig-Airlines haben zum Teil ernsthafte finanzielle Probleme.
Sind bereits gebuchte Ferien in Gefahr?
Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt, ist es möglich, dass die Fluggesellschaft einen Flug annulliert. In diesem Fall haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum gebuchten Reiseziel. Wird ein Flug annulliert, haben Reisende zudem das Recht, vom gebuchten Flug zurückzutreten und ihr Geld zurückzuverlangen.
Wie wirken sich die gestiegenen Treibstoffpreise auf bereits gebuchte Flugtickets aus?
Bei bereits gebuchten Flugtickets ist ein nachträglicher Aufpreis nicht zulässig. Nachträgliche Anpassungen – insbesondere einseitige Preiserhöhungen durch die Airline – sind nur zulässig, wenn dies bei der Buchung ausdrücklich vorbehalten worden ist. Es gibt vereinzelt Airlines, die nachträgliche Preisanpassungen in den AGB festgeschrieben haben oder Tickets mit variablen Preisen anbieten. In solchen Fällen wäre eine nachträgliche Preisanpassung möglich, wenn der Kundin oder dem Kunden diese Bedingung beim Vertragsabschluss mitgeteilt worden ist.
Das gilt bei Pauschalreisen
Und wie sieht es bei bereits gebuchten Pauschalreisen aus?
Bei bereits gebuchten Pauschalreisen darf laut Gesetz der Preis nur unter den folgenden Voraussetzungen erhöht werden:
- 1. Im Vertrag muss die Preiserhöhung ausdrücklich vorbehalten sein.
- 2. Die Preiserhöhung muss mindestens drei Wochen vor der Abreise mitgeteilt werden.
- 3. Die Preiserhöhung erfolgt wegen höherer Treibstoff- und Beförderungskosten, höherer Abgaben wie zum Beispiel für Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen oder Flughäfen oder veränderter Wechselkurse.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Reiseanbieter die Preise nicht nachträglich erhöhen. Bei nachträglichen Preiserhöhungen einer Pauschalreise empfiehlt es sich, eine schriftliche Begründung zu verlangen und den Vertrag zu konsultieren. Handelt es sich um eine Preiserhöhung von mehr als zehn Prozent, haben Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Welche Rechte haben die Reisenden, wenn die Airline den Flug streicht?
Starke Schwankungen beim Kerosinpreis gehören zum unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und dürfen in der Regel nicht nachträglich auf die Passagiere überwälzt werden. Es kann aber sein, dass eine Airline bei stark steigenden Kosten zum Schluss kommt, dass ein Flug wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist und diesen deshalb nicht durchführt. In einem solchen Fall können Passagiere zwischen dem Rücktritt vom Vertrag samt Rückerstattung des Ticketpreises oder einer kostenlosen Umbuchung auf einen Ersatzflug wählen.
Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können Reisende zusätzlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen geltend machen. Deren Höhe hängt von der Distanz der Flugstrecke ab.
Ich habe eine Reise gebucht, möchte sie aber wegen der aktuellen Umstände nicht antreten. Kann ich stornieren?
Grundsätzlich sind Reisende an ihr gebuchtes Arrangement gebunden. Wer eine Reise von sich aus annulliert, bleibt also auf den Kosten sitzen. Anders, wenn die Airline oder der Reiseveranstalter die Durchführung der Reise absagt. In diesem Fall haben Kundinnen und Kunden Anspruch auf eine Ersatzreise oder sie bekommen ihr Geld zurück.