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Rechtliche Formalitäten Was gilt beim Erstellen eines Vorsorgeauftrags?

Mit einem Vorsorgeauftrag lässt sich bestimmen, wer sich um unsere administrativen Aufgaben kümmern soll, wenn wir dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er von Hand geschrieben sein. Was aber, wenn jemand nicht mehr schreiben kann? Und: Gibt es Alternativen?

Was ist das Problem? Eine Frau leidet an einer neurologischen Erkrankung. Die Symptome verschlimmern sich plötzlich, die Frau muss mit feinmotorischen Störungen ins Spital. Dort möchte sie einen Vorsorgeauftrag erstellen, damit ihre Schwester sich um ihre Angelegenheiten kümmern kann. Weil ihre Hände aber so sehr zittern, dass sie nicht mehr schreiben kann, möchte die Patientin den Vorsorgeauftrag als Videobotschaft aufzeichnen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Was gilt rechtlich? Laut Gesetz muss ein Vorsorgeauftrag von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein. Eine Aufzeichnung per Videobotschaft erfüllt diese strengen Formvorschriften nicht und wäre somit ungültig. Die Patientin kann aber ihren Vorsorgeauftrag per Videobotschaft aufzeichnen, von einem Notar verschriftlichen und beurkunden lassen. Hierfür ist keine Unterschrift notwendig. Die Beurkundung ist allerdings mit Kosten verbunden – der Vorsorgeauftrag ist dann aber gültig und kann hinterlegt werden. Aber: Ein Vorsorgeauftrag wird erst in Kraft gesetzt, wenn die betreffende Person dauerhaft nicht mehr urteilsfähig ist.

Welche Alternativen gibt es zu einem Vorsorgeauftrag? Wer im Alltag auf Unterstützung bei seinen administrativen Angelegenheiten angewiesen ist, könnte einer vertrauenswürdigen Person dafür eine entsprechende Vollmacht erteilen – aus Sicherheitsgründen am besten schriftlich. Gestützt auf eine solche Vollmacht kann beispielsweise die Schwester der obgenannten Patientin Zahlungen erledigen, mit Versicherungen korrespondieren oder bei Sozialversicherungen Leistungen beantragen. Weil die Patientin im Beispiel auch die Vollmacht nicht unterschreiben kann, ist es auch hier möglich, das Dokument durch eine Notarin öffentlich beglaubigen zu lassen.

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Welche Arten von Vollmachten gibt es? Den Umfang der Vollmacht bestimmt die Person, die sie ausstellt. Es ist möglich, eine Vollmacht auf bestimmte Themen zu beschränken: zum Beispiel eine Bankvollmacht oder eine Vollmacht, um Leistungen bei den Sozialversicherungen zu beantragen. Daneben gibt es die so genannte Generalvollmacht, in der die in der Vollmacht erwähnte Person die auftraggebende Person in allen Rechten und Pflichten vertreten darf. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich bei einer Rechtsberatung oder auf einem Notariat beim Erstellen einer Vollmacht beraten zu lassen.

Kann eine Vollmacht widerrufen werden? Ja. Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Aus Beweisgründen sollte der Widerruf der in der Vollmacht eingesetzten Person schriftlich (eingeschrieben) mitgeteilt werden.

SRF 1, Espresso, 27.11.25, 8:10 Uhr

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