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«Schlauer i d’Wuche» Lebensmittel dürfen im Laden nicht zurückgegeben werden

Auch wenn die Kaffeepackung noch verschlossen ist: Ein Laden darf sie nicht zurücknehmen – von Gesetzes wegen.

Eine Kundin der Migros erwischt vor Kurzem den falschen Kaffee. Zuhause bemerkt sie das Missgeschick und will den ungeöffneten Kaffee zurückbringen. Denn: Wegwerfen ist für sie keine Option, wegen der Lebensmittelverschwendung. Sie ist aber überrascht, dass ihr ein Migros-Mitarbeiter erklärt, dass er keine Lebensmittel zurücknehmen dürfe, das gelte auch für eine noch unversehrte Packung Kaffee.

Migros: «Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet»

Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» schreibt die Migros-Medienstelle, dass Lebensmittel, welche den Kassenbereich passiert hätten, nicht mehr zurück in den Verkauf gelangen dürften. «Der Grund dafür ist die Produktesicherheit, die wir nach dem Verlassen der Verkaufsflächen nicht mehr garantieren können.»

Wurde ein Lebensmittel bereits abgegeben, kann die Migros die verlangte Sicherheit nicht mehr gewährleisten.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Das Lebensmittelgesetz halte fest, dass nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürften. So müsste die Migros Produkte, welche beim Kundendienst abgegeben würden, ausnahmslos entsorgen. «Wir können nachvollziehen, dass dies zu Unverständnis führen kann.»

Grundlage Lebensmittelgesetz

Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV lobt die Medienverantwortliche das korrekte Verhalten der Migros. Für die Lebensmittelsicherheit sei dies eminent wichtig: «Wurde ein Lebensmittel bereits abgegeben, kann die Migros die verlangte Sicherheit nicht mehr gewährleisten. Denn sie weiss nicht, was mit dem Produkt beim Konsumenten geschehen ist, zum Beispiel, ob es sachgemäss gelagert wurde.» In dem Sinne sei auch klar, dass die Lebensmittelsicherheit höher zu gewichten sei als der Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Fälschlicherweise gekaufte Lebensmittel dürfen selbstverständlich verschenkt werden. Eine andere Person freut sich bestimmt.

Espresso, 08.01.2024, 08:13 Uhr

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